Arzneimittel: Bundestag will über Forschung an Nichteinwilligungsfähigen entscheiden
Berlin – Der Bundestag soll nach langen Diskussionen über eine umstrittene Neuregelung für die Forschung an Nichteinwilligungsfähigen wie zum Beispiel Demenzkranken entscheiden. Bei der zweiten und dritten Lesung solle es für die Abgeordneten in der ethisch schwierigen Frage keine Fraktionsdisziplin gelten, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), heute in Berlin sagte.
Zunächst will der Bundestag morgen ausschließlich über drei fraktionsübergreifende Änderungsanträge zu einem Entwurf der Bundesregierung debattieren und abstimmen. Einer sieht demnach ein generelles Verbot gemeinnütziger Forschung an demenzkranken Menschen vor. Der zweite wolle solche Forschung ohne vorherige ärztliche Aufklärung zulassen, der dritte nur mit Aufklärung. In dieser Reihenfolge solle über die Anträge auch abgestimmt werden, erläuterte Grosse-Brömer. Am Freitag soll der Bundestag dann über das gesamte Gesetz entscheiden.
Vor der morgigen Abstimmung hat der ehemalige Behindertenbeauftragte und CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe wiederholt vor einem Dammbruch gewarnt. Forschungsprobanden müssten wissen, welche Arzneimittel geprüft würden und welche Risiken damit verbunden seien, betonte er heute im ARD-Morgenmagazin. Eine weitergehende Lockerung der Vorgaben bezeichneten auch Pharmakonzerne als unnötig.
Befürworter der weniger strikten EU-Regelung argumentierten, dass ohne diese Art der Forschung an Demenzpatienten auf wichtige Erkenntnisgewinne verzichtet würde. Außerdem sei die gruppennützige Forschung bei Minderjährigen seit der 12. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Jahre 2004 in Deutschland auch explizit zugelassen.
In Deutschland ist Forschung an Nichteinwilligungsfähigen bisher verboten, wenn nur andere Patienten einen Nutzen davon haben, nicht aber der betreffende Patient selbst. Mit der Neuregelung, die Teil einer Neufassung des Arzneimittelgesetzes ist, will die Koalition EU-Vorgaben umsetzen.
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