Ärzteschaft

Lauterbach sichert GOÄ-Novelle zu – sollte er nochmals Minister werden

  • Dienstag, 14. Januar 2025
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Gespräch. /DÄ, Maybaum
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Gespräch (v. li. n. re.). /DÄ, Maybaum

Berlin – Sollte er nochmals Bundesgesundheitsminister werden, werde er sich „sehr frühzeitig um die Überarbeitung der GOÄ kümmern“. Dies sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin zu.

Eine Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei „dringend notwendig“, so Lauterbach. Gleiches gelte für die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte. Man versuche derzeit, diese noch umzusetzen. „Wenn das nicht gelingen sollte, wird es in den Koalitionsvertrag kommen und schnell umgesetzt werden“, so der Minister. Er bekräftigte zudem sein Eintreten für 5.000 zusätzliche Medizinstudienplätze, die auch in einem künftigen Koalitionsvertrag enthalten sein sollten. Die überfällige Reform der Approbationsordnung ließ er unerwähnt.

Generell gebe es im Gesundheitssystem „große Probleme, die wir nur gemeinsam lösen können“. Er habe Ratschläge der Bundesärztekammer (BÄK) nicht nur gehört, sondern auch berücksichtigt.

Lauterbach verwies auf viele angestoßene Grundsatzreformen und nannte etwa die Krankenhausreform. Diese solle „mehr Beinfreiheit“ für die Medizin gegenüber der Ökonomie bewirken. Auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei man angegangen. Der Minister sprach unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) an. Bis zum bundesweiten Rollout der ePA nach neuem Muster – diese startet morgen in eine Pilotphase – werde man „alle bekannten Sicherheitsprobleme gelöst haben.“

In der ePA sehe er „grundsätzlich“ Potenzial für echten Mehrwert, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. „Das setzt aber voraus, dass sie erstens sicher ist und zweitens praktikabel in der Anwendung.“ Die ePA müsse zum Start nicht perfekt sein, aber das Vertrauen der Ärzte und Patienten verdienen.

Zur Krankenhausreform merkte Reinhardt an, diese sei zwar unbestritten notwendig, müsse aber in der nächsten Legislaturperiode in wesentlichen Punkten angepasst werden. Dies gelte beispielsweise für die „überkomplexen Regelungen bei der Vorhaltevergütung“.

Eine gründliche Überarbeitung könne nur gemeinsam mit den „sachkundigen Partnern der Selbstverwaltung“ gelingen – daran, ob dieser Dialog ernsthaft gesucht wird, werde man die kommende Bundesregierung messen.

Reinhardt verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier der BÄK zu künftigen Gesundheitspolitik. Insbesondere der Aspekt Prävention und Gesundheitsförderung sei ihm persönlich wichtig: Von der nächsten Bundesregierung erwarte man eine nationale Public-Health-Strategie.

Nötig sei auch eine „durchdachte Versorgungssteuerung“, um so die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen optimal zu nutzen. Der Deutscher Ärztetag 2024 habe genau dies thematisiert. Die Arbeit an einem entsprechenden Konzeptpapier laufe. Mit der neuen Bundesregierung werde man dann direkt zu Beginn der Legislatur dazu in den Dialog treten.

aha/may/cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung