Lauterbach warnt vor Verschiebung von Teillegalisierung von Cannabis

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angesichts des Widerstands mehrerer Bundesländer vor einer Verschiebung der Cannabislegalisierung gewarnt. „Eine Verschiebung würde eine neue Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post.
„Wie soll ein Richter bei einer Rechtslage in der Schwebe entscheiden?“, fragte er. Außerdem sei es „ungerecht, zur Entlastung der Justiz die verhängten Strafen noch zu vollziehen, wenn man weiß, dass sich die Rechtslage ändert, aber sich nicht die Arbeit machen möchte, den Fall noch einmal anzufassen“, sagte Lauterbach.
„Wer jetzt noch Änderungen fordert, riskiert das Scheitern.“ Der Gesundheitsminister zeigte sich aber „zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift“. Das sei „im Interesse der Gerechtigkeit“.
Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabislegalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben. Sie argumentieren unter anderem, die Zeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes sei nicht ausreichend für die Justiz, um Regelungen fristgerecht umzusetzen.
Der Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, könnte einen Vermittlungsausschuss anrufen.
Auch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) forderte einen Stopp der Cannabisreform. „Ich kann dem Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht vorgreifen, aber wenn es nach mir geht, muss das Cannabisgesetz in seiner jetzigen Form unbedingt gestoppt werden“, sagte Stübgen.
„Rein fachlich ist das Cannabisgesetz totaler Murks. Es stärkt den Schwarzmarkt, lässt wesentliche Fragen zu Sicherheit und Gesundheit unbeantwortet und schafft obendrein Regeln, deren Einhaltung niemand kontrollieren kann.“
Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am Freitag vergangener Woche vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen worden. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden.
Kritik gibt es seit Monaten von Ärzteverbänden und Organisationen. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hatte sich zuletzt am Wochenende erneut dafür ausgesprochen, dass die Länder die Umsetzung noch aufhalten. Er ref dazu auf, dass die Länder das Gesetz bei der Sitzung am 22. März in den Vermittlungsausschuss schicken.
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