CSU prüft Klage gegen Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis

München – Die CSU prüft rechtliche Schritte gegen die am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossene teilweise Legalisierung von Cannabis. Das sagte CSU-Chef Markus Söder heute nach einer Sitzung des Parteivorstands in München.
Er betonte, ein möglicher Klageansatz könne die Frage sein, ob das Gesetz nicht doch von Seiten der Bundesländer zustimmungspflichtig sei.
Die Bundesländer seien so vielfältig von dem Gesetz berührt, dass sich diese Frage stelle. Außerdem sei juristisch zu prüfen, ob nicht Sicherheitsfragen um das Gesetz so bedeutsam seien, dass eine Klage Erfolg haben könne.
Der CSU-Chef räumte zugleich ein, dass eine Entscheidung über eine Klage völlig offen sei. Anders als bei anderen Gesetzen gebe es keine deutliche Aussicht auf einen Erfolg des Rechtswegs. „Die Klageaussichten sind nicht so einfach“, sagte Söder.
Für sein Bundesland kündigte der bayerische Ministerpräsident an, dass das Gesetz „extremst restriktiv“ angewendet werden solle. In Bayern werde an oberster Stelle auf die Sicherheit geachtet.
Der bayerische Ministerpräsident betonte, das Gesetz sei nicht nur ein Schaden für junge Menschen und nicht nur eine Gefährdung der Sicherheit für junge Leute und deren Gesundheit, sondern „schlichtweg nicht umsetzbar“.
Viele wichtige Fragen seien ungeklärt – etwa wer kontrolliere, ob die Zonen um Schulen und Kindergärten, in denen der Konsum nicht gestattet sei, eingehalten würden. Zweifelhaft sei auch, wie mit den vielen laufenden Rechtsverfahren umzugehen sei. „Sollen die einfach gestrichen werden?“
Nach dem Bundestagsbeschluss für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis richten sich die Blicke auf die letzte Hürde im Bundesrat. Möglicherweise schicken die Länder das Gesetz bei der Sitzung am 22. März in den Vermittlungsausschuss.
Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen.
Am Wochenende hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, die Länder aufgerufen, die Umsetzung des Gesetzes noch im Bundesrat aufzuhalten und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Mit dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erarbeiteten Gesetz wird die bisher verbotene Droge Cannabis vom 1. April an für Erwachsene teilweise legalisiert.
Erwachsenen soll der Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kindertages- und Sportstätten.
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