Leistungen zur Hörgeräteversorgung ab 2016 weiter abrechenbar

Berlin – Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat die 2012 eingeführten Leistungen zur Hörgeräteversorgung bis Ende 2017 verlängert. Sie betreffen vor allem die Neuanpassung, Kontrolle und Nachsorge von Hörgeräten bei Kindern und Erwachsenen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Außerdem verlängerte das Gremium Leistungen zur Stärkung der konservativ tätigen Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Ärzte) und Phoniater/Pädaudiologen. Dabei handelt es sich um mehrere Zusatzpauschalen, zum Beispiel für die Behandlung von Patienten mit akuter, schwer stillbarer Nasenblutung (Gebührenordnungsposition 09329) und die Diagnostik des Tinnitus (Gebührenordnungsposition 09343 / 20343).
Die Leistungen zur Hörgeräteversorgung dürfen ausschließlich HNO-Ärzte sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen) abrechnen. Sie benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und müssen zusätzliche Qualitätsanforderungen erfüllen, zum Beispiel regelmäßig themenbezogene Fortbildungen absolvieren und den Umfang der Hörgeräteversorgung dokumentieren.
Dem Bewertungsausschuss gehören jeweils drei von der KBV und von dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung benannte Mitglieder an. Sie legen unter anderem die Gebührenordnungspositionen und deren Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab fest.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: