Viele Versicherte zahlen bei Hörgeräteversorgung zu

Berlin – Wer in Deutschland ein Hörgerät erhält, ist in der Folge offenbar häufig mit der Versorgung zufrieden – und dies unabhängig davon, ob er zugezahlt hat oder nicht. Das berichtet der GKV-Spitzenverband auf der Basis einer deutschlandweiten Umfrage unter 3.457 erwachsene GKV-Versicherten.
Gefragt wurde nach Beratungsqualität, Mehrkosten sowie Zufriedenheit. Danach bezahlen rund 70 Prozent der Versicherten für ihre Hörhilfe eigenes Geld dazu – und zwar durchschnittlich 1.169 Euro. Rund 30 Prozent entscheidet sich für eine mehrkostenfreie Hörhilfe.
Auf die subjektive Zufriedenheit wirkt sich dies laut der Befragung nicht aus: Ob mit oder ohne Mehrkosten – in beiden Fällen sind die Versicherten zu 81 Prozent mit ihrem neuen Hörgerät sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden.
„Der Zufriedenheitswert von über 80 Prozent unser befragten Versicherten zeigt uns, dass das Angebot für Beratung und Versorgung mit Hörhilfen für unsere Versicherten gut ist und mehrkostenfreie Geräte den Vergleich nicht scheuen müssen. Wir fragen uns aber, warum zwei Drittel unserer Versicherten Mehrkosten für ihre Hörgeräte zahlen“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Kritik von den HNO-Ärzten
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte kritisiert den Kassenverband. „Dass über 70 Prozent der Versicherten beim Hörakustiker Mehrkosten zahlen müssen, ist ein von den Krankenkassen hausgemachtes Problem“, erläutert der Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für angewandte HNO-Heilkunde (WIAHNO) des Berufsverbandes, Jan Löhler.
Denn in vielen Fällen werde bewusst darauf verzichtet, die Hörgeräteabgabe der Akustiker vom HNO-Arzt kontrollieren zu lassen. „Obwohl klare und verbindliche Vereinbarungen mit den Krankenkassen bestehen, unterlaufen die Kassen die verabredete Qualitätssicherung durch gesonderte Verträge“, kritisierte Löhler.
So werde in Verträgen zwischen der Bundesinnung der Hörakustiker und Krankenkassen auf die in der Qualitätssicherungsvereinbarung nach Paragraph 135 Absatz 2 des fünften Sozialgesetzbuches vereinbarte Abnahme der Hörgeräteversorgung durch den HNO-Arzt ausdrücklich verzichtet. Auch ein Großteil der Folgeversorgungen mit Hörhilfen laufe ohne die Wiedervorstellung beim HNO-Arzt und damit ohne jegliche ärztliche Kontrolle ab.
„Dieser Zustand birgt nicht nur die Gefahr, dass gefährliche Erkrankungen hinter einer Schwerhörigkeit unerkannt bleiben. Es fehlt auch die dringend erforderliche ärztliche Kontrolle der mit den Hörgeräten erzielten Hörverbesserung“, kritisiert Löhler.
Angesichts der massiven Mehrkosten beim Hörakustiker, die nun vom GKV-Spitzenverband festgestellt werden, mache sich die von den Kassen wegrationierte unabhängige Kontrolle durch den HNO-Arzt bitter bemerkbar, so der Experte.
Der Berufsverband fordert, die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses so zu konkretisieren, dass die endgültige Abgabe des angepassten Hörgerätes erst nach der finalen Abnahme durch den HNO-Arzt erfolgen darf. Damit wäre sichergestellt, dass die Patienten ein für sie passendes Hörgerät erhalten.
Die Berechnungsgrundlage der Festbetragskalkulation stellt laut dem GKV-Spitzenverband sicher, dass ein Drittel aller am Markt befindlichen Hörgerätekonfigurationen grundsätzlich zum Festbetrag abgegeben werden können. Mehrkostenfreie Geräte müssen gemäß den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses über mehrere Hörprogramme für unterschiedliche Hörsituationen und auch eine Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung verfügen.
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