Leitlinie „Schutz vor Über- und Unterversorgung“ aktualisiert

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat ihre Leitlinie „Schutz vor Über- und Unterversorgung – gemeinsam entscheiden“ aktualisiert.
Die Leitlinienarbeitsgruppe hat dazu DEGAM-Leitlinien und Nationale Versorgungsleitlinien in Hinblick auf Über- und Unterversorgung analysiert und als eigene Leitlinie mit evidenzbasierten Empfehlungen gegen Über- und Unterversorgung zusammengefasst.
„Vom Falschen zu viel und vom Richtigen zu wenig – auf dieses Problem in der Medizin haben wir als Fachgesellschaft schon 2019 mit unserer S2e-Leitlinie erstmals aufmerksam gemacht“, sagte Martin Scherer, Präsident der DEGAM und federführender Autor der Leitlinie.
Das Leitlinien-Update nennt konkrete Beispiele für Über- oder Unterversorgung. Damit will die DEGAM mehr Aufmerksamkeit für dieses strukturelle Problem schaffen und Hausärzten evidenzbasierte Empfehlungen gegen Über- und Unterversorgung an die Hand geben.
„Beispiel bildgebende Verfahren: Nicht alle MRT und CT, die durchgeführt werden, sind wirklich notwendig. Auch manche chirurgischen Eingriffe braucht es nicht unbedingt“, hieß es aus der DEGAM.
Die Fachgesellschaft weist auch auf den Klimaaspekt der Versorgung hin: Je mehr Leistungen erbracht würden, desto höher fielen die CO2-Emissionen im Gesundheitswesen aus. Auf der anderen Seite gebe es nützliche medizinische Maßnahmen, die zu selten eingesetzt würden, so dass Patienten unterversorgt seien. Auch dieses Thema werde in der Leitlinie angesprochen.
Scherer betont, der beste Schutz gegen Über- und Unterversorgung sei eine Stärkung der Hausarztmedizin. „Über- und Unterversorgung entstehen vor allem dann, wenn es keine Hausarztpraxis gibt, die als zentrale Instanz den Überblick über die Leistungen, die von den fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen erbracht werden, behält“, so der DEGAM-Präsident.
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