Mängel bei Vermittlung Behinderter auf dem Arbeitsmarkt
Berlin – Der Diskriminierungsbericht der Bundesregierung stellt Mängel bei der Vermittlung Behinderter auf dem Arbeitmarkt fest. Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, gingen im vergangenen Jahr 720 Beschwerden von Menschen mit Behinderungen ein, die sich auf das Arbeitsleben bezogen. Das berichtete heute die Passauer Neue Presse. Demnach wurden Betroffene etwa trotz vorhandener Qualifikationen nicht zu Bewerbungsgesprächen eingeladen.
Beklagt wurden auch Mobbing von Kollegen sowie das Fehlen einer behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze. „Gerade in der Privatwirtschaft bestehen noch viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen“, sagte Bentele der Zeitung. Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen wie etwa Rampen, breiteren Türen oder Hinweisschildern in Blindenschrift „muss als eine Form der Diskriminierung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden“.
In 1.100 Fällen richteten sich Behinderte an die Regierungsbeauftragte, weil sie sich von privaten Dienstleistungen ausgeschlossen sahen, etwa von privaten Unfall-, Lebens- oder Krankenversicherungen. In jüngster Zeit häuften sich dem Bericht zufolge auch Beschwerden Betroffener, denen die Eröffnung von Bankkonten verweigert oder erschwert worden sei.
Mit mehr als 2.550 Meldungen ging es in der Mehrheit der Eingaben um Beschwerden über Ämter und Behörden. Kritisiert wurden dabei vor allem unzureichende Leistungsgewährung und lange Bearbeitungszeiten.
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