Marburger Bund drängt auf Tarifklarheit für Ärzte an Caritas-Kliniken

Hannover/Berlin – Der Marburger Bund (MB) Niedersachsen drängt auf ein „funktionierendes Tarifsystem“ für die Ärzte an den Caritas-Kliniken in Deutschland. Er äußerte sich im Vorfeld eines Treffens der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Diese sind für morgen und für den 12. Mai in Fulda vorgesehen.
„Der Deutsche Caritasverband trägt die Verantwortung für die unsicheren und unzureichenden tariflichen Regelungen, die seine Ärztinnen und Ärzte benachteiligen. Hier muss dringend gehandelt werden“, sagte der Vorsitzende des MB-Niedersachsen, Hans Martin Wollenberg.
Der MB-Landesverband verwies auf die Tarifabschlüsse des MB-Bundesverbandes mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Hier sei eine Steigerung der Vergütung in drei Stufen bis Juni 2026 um insgesamt acht Prozent vorgesehen – rückwirkend zum Juli 2024. Die Ärzte bei der Caritas blieben hingegen weiterhin im Unklaren.
„Dass Caritas-Ärztinnen und -Ärzte nach wie vor schlechtere Arbeitsbedingungen vorfinden als ihre Kolleginnen und Kollegen an kommunalen Häusern, ist längst nicht mehr tragbar“, betonte Gerd Kappelmann, kooptiertes Mitglied des MB-Landesvorstandes und Mitglied der Verhandlungsgruppe für Ärztinnen und Ärzte der Caritas.
Er betonte, die kirchlichen Arbeitgeber müssten verstehen, dass attraktivere Arbeitsbedingungen unverzichtbar seien, wolle man in Zukunft konkurrenzfähig sein. Kappelmann fordert daher von der Caritas, den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern eins zu eins zu übernehmen.
Die Diskussion zeigt aus Sicht des Marburger Bundes die Untauglichkeit des sogenannten „Dritten Wegs“ zur gerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. „Wir sind dafür, den Dritten Weg zu überwinden. Dieses System ist völlig aus der Zeit gefallen“, sagte ein Sprecher des MB-Bundesverbandes dem Deutschen Ärzteblatt.
Der „Dritten Weg“ verhandelt die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigen. Sie ist von gewählten Mitarbeitervertretern und den Arbeitgebern besetzt.
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