Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz
Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat gegen das heute in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Verfassungsbeschwerde erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. Der MB begründet die Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz gegen die im Grundrecht garantierte Koalitionsfreiheit verstoße.
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möchte der Marburger Bund besonders schwere Nachteile abwehren, bis abschließend über die Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist. „Wir spüren jetzt schon massive Auswirkungen des Gesetzes auf unser Handeln“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, heute vor Journalisten in Berlin, „zum Beispiel in der Frage, über welche Laufzeit wir einen Tarifvertrag abschließen.“
Das Bundesverfassungsgericht müsse nun als erstes prüfen, ob den Berufsgewerkschaften durch das Gesetz ein Schaden entsteht, der nicht mehr zu reparieren sei. Wenn das Gericht zu dieser Auffassung komme, müsse es das Tarifeinheitsgesetz aussetzen, bis es in der Sache entschieden hat.
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