Politik

Verfassungsgericht nimmt Tarifeinheitsgesetz im Januar unter die Lupe

  • Mittwoch, 14. Dezember 2016
Uploaded: 16.06.2014 15:30:52 by mis
/dpa

Karlsruhe – Die Rückkehr zum Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“, die die Große Koa­lition mit dem Tarifeinheitsgesetz beschlossen hat, soll die Macht kleiner Sparten­gewerk­schaften beschneiden. Kritiker sehen das Streikrecht ausgehebelt. Das Bundes­ver­fass­ungs­gericht will nun am 24. und 25. Januar über den Fall verhandeln.

Etliche Gewerkschaften sehen sich durch die Tarifeinheit in ihrem Streikrecht beschränkt und haben geklagt. In dem Pilotverfahren verhandeln die Richter über Beschwerden des Marburger Bunds, Verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo und der Vereinigung Cockpit (Az. 1 BvR 1571/15 und andere). Bereits im Juni 2015 hatte MB-Chef Rudolf Henke betont, es sei „sehr zuversichtlich, dass diese Klagen zu einer Korrektur der getroffenen Entscheidung führen werden“.

Das Gesetz regelt, dass nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gilt, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine Konkurrenzver­ei­nigung, die nicht an den Verhandlungen beteiligt war, hat ein Anhörungsrecht beim Ar­beit­geber und kann den Vertrag nachzeichnen. Die Tarifeinheit gilt pro Betrieb in einem Unternehmen, nicht für das Unternehmen als Ganzes. Bei Kollisionen entscheiden die Ar­beitsgerichte. Eigentlich sollen die Gewerkschaften ihre Zuständigkeiten aber unter­ein­ander abstimmen.

Anlass für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das 2010 den Grund­satz der Tarifeinheit gekippt hatte. Danach konnten für gleiche Beschäftigten­gruppen verschiedene Tarifverträge gelten.

Gegen das Tarifeinheitsgesetz geklagt haben auch die Lokführergewerkschaft GDL und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Drei Eilanträge hatten die Verfassungsrichter im Oktober 2015 abgewiesen – die Nachteile seien nicht derart schwerwiegend oder gar existenzgefährdend. Das heißt aber nicht, dass die Verfassungsbeschwerden nicht trotz­dem Erfolg haben können.

dpa/EB

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