Politik

Marburger Bund für neue Arbeits­minderungsbescheinigung

  • Dienstag, 4. September 2018
/detailblick-foto, stockadobecom
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Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat eine neue Form von Arbeitsminderungsbescheinigungen für Beschäftigte vorgeschlagen, um lange Krankschreibungen zu vermeiden. „Viele erkrankte Arbeitnehmer könnten wahrscheinlich schneller genesen und würden weniger lange dem Arbeitsprozess fernbleiben, wenn es nicht nur die Wahl zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit gäbe“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke.

Vielmehr wäre auch eine Bescheinigung einer vorübergehenden Minderung der Arbeitsfähigkeit sinnvoll. Damit könnten Ärzte verordnen, dass Arbeitnehmer – wenn vertretbar – wenige Stunden am Tag arbeiten können. „Tagesstruktur und Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen blieben erhalten, die Gefahr einer sozialen Isolation wäre deutlich gemindert“, argumentierte Henke. Gerade bei psychischen Störungen, besonders bei Depressionen, könnten längere Krankschreibungen Symptome verstärken. „Oft kommt auch Angst um den Arbeitsplatz dazu.“

Ärzte sollten daher zum Beispiel verordnen können, dass ein Patient vier oder sechs Stunden Schonung bekommt, sagte der Verbandschef. „Ich bin sicher, dass durch eine Bescheinigung der Arbeitsminderung viele Fälle von längerer Arbeitsunfähigkeit verhindert werden und Patienten ihre Krankheit besser bewältigen können.“

Die Idee stößt bei der Gewerkschaft Verdi auf Kritik. Durch sie bestehe die Gefahr, dass der Arbeitgeber schon frühzeitig Rückschlüsse auf das Krankheitsbild ziehen könne, sagte Baden-Württembergs Verdi-Landesbezirksleiter Martin Gross im Radioprogramm SWR Aktuell. „Wir haben nach wie vor einige Betriebe, die olympiareife Belegschaften wollen. Da ist der Schutz des Arbeitnehmers wichtiger“, sagte Gross.

Wenn überhaupt, sollten Arbeitsminderungs-Bescheinigungen nur auf Wunsch des Arbeitnehmers erstellt werden dürfen. Die Entscheidung allein dem Arzt zu überlassen, lehnte Gross ab. „Ich glaube, dass es gut gemeint ist, aber dass Mediziner oft den arbeitsrechtlichen Aspekt, was Arbeitgeber daraus machen können, nicht berücksichtigen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierte zurückhaltend. „Erst muss die Wiedereingliederung von kranken Menschen in die Arbeit funktionieren. Dann könnte man über ein gestuftes Verfahren für die Arbeitsfähigkeit nachdenken“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Nötig sei unter anderem, dass genügend Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und eine Verpflichtung der Arbeitgeber, stufenweise Wiedereingliederungen zu ermöglichen.

dpa

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