Ärzteschaft

Marburger Bund und Charité einigen sich auf Tarifvertrag

  • Freitag, 17. Mai 2024
/picture alliance, Philipp Znidar
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Berlin – Der Marburger Bund (MB) und die Charité – Universitätsmedizin Berlin haben sich auf Eckpunkte eines Tarifvertrags für die ärztlichen Beschäftigten geeinigt. „Konstruktive Gespräche“ hätten zu Entgelterhö­hungen und attraktiveren Arbeitsbedingungen geführt, hieß es heute von der Charité.

Kernpunkte des Einvernehmens sind demnach eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts für alle ärztlichen Beschäftigten um vier Prozent rückwirkend zum 1. April 2024 sowie eine zweite Erhöhung um sechs Prozent, die ab dem 1. Februar 2025 wirken soll.

Zudem wird mit Wirkung ab dem 1. Februar 2026 die Arbeitszeit von 42 Wochenstunden auf 40 Wochen­stun­den abgesenkt. Für Mitarbeitende, die bereits 40 Stunden wöchentlich arbeiten, erfolgt ab diesem Zeitpunkt eine entsprechende Erhöhung des Tabellenentgelts. Damit wird die regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit der ärztlichen Beschäftigten ab dem 1. Februar 2026 vereinheitlicht.

Ein drittes Element ist die Einführung einer sogenannten „Randzeit“. Gemeint ist damit die Zeit zwischen wochentags 18 und 20 Uhr, in der Ärztinnen und Ärzte einen Zeitzuschlag von zehn Prozent auf ihren indivi­duellen Lohn erhalten werden – zudem soll es ab 20 Uhr einen Nachtzuschlag in Höhe von zehn Prozent geben.

„Mit diesen neuen Zeitzuschlägen wird dem Wunsch der ärztlichen Beschäftigten nach sozialer Teilhabe Rechnung getragen“, so eine Unternehmenssprecherin der Charité.

Der Tarifvertrag soll mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 geschlossen werden. Er steht noch unter dem Vorbehalt der Annahme der Gremien des Marburger Bundes bis zum 31. Mai 2024.

Der Vorstandsvorsitzende des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg, Peter Bobbert, bezeichnete die Einigung als „tragfähigen Kompromiss“. „Am Ende ist es gelungen, ein Gesamtpaket an substanziellen Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte zu schnüren“, erklärte er in einer Mitteilung. Bemerkenswert und „bundesweit einmalig“ ist laut Bobbert die getroffene Regelung, dass Ärzte für Arbeitszeiten am Abend Zuschläge erhalten.

„Die Verhandlungen um die beste Lösung für unsere Ärztinnen und Ärzte wurde angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr intensiv geführt“, erklärte Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité. Dem Vorstand sei es immer wichtig gewesen, die Charité zukunftsfest aufzustellen.

EB/dpa

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