Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei geplanter Masernimpfpflicht

Berlin – Die Bundesländer haben bei der geplanten Masernimpfpflicht noch Änderungsbedarf angemeldet. Im Bundesrat bemängelten sie in einer heute beschlossenen Stellungnahme unter anderem, dass Personen, die keine Impfung nachweisen können, künftig die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verwehrt werden kann.
Hierdurch würde der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit konterkariert, hieß es. Der Bundesrat lehnt es außerdem ab, dass Kita-Leitungen mit Bußgeldern belegt werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte Kinder aufnimmt.
Das Bundeskabinett hatte das Gesetz zur Masernimpfpflicht im Juli auf den Weg gebracht. Der Bundestag muss noch zustimmen. Der Bundesrat kann zwar Einwände erheben, zustimmungspflichtig ist das Gesetz nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in der Länderkammer aber nicht.
Ab März 2020 sollen Eltern den Plänen zufolge vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in medizinischen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
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