Politik

Maskenpflicht in ersten Arztpraxen, bundesweite Pflicht im Einzelhandel

  • Dienstag, 28. April 2020
/stock.adobe.com
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Schwerin – Patienten müssen in Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. Das hat das Landeskabinett beschlossen, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) heute mitteilte. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden“, sagte er.

Möglich seien wie im Einzelhandel eine Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch. Die Mas­kenpflicht gelte auch in Psychotherapiepraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten sei ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wer hinter eine Plexiglasscheibe sitzt – zum Beispiel am Tresen einer Arztpraxis – muss Glawe zufolge keinen Mundschutz tragen. Auch Kinder bis zum Schuleintritt sowie Men­schen, die aus medizinischen oder psychischen Gründen keine Maske tragen können, seien davon befreit.

Bundesweit gilt künftig auch im Einzelhandel eine MNB-Pflicht. Als letztes Bundesland hat Berlin heute diese Ergänzung beschlossen. Dort galt eine MNB bisher als einziges Bundesland nur für den öffentlichen Nahverkehr.

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) schlug heute auch eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen nach dem Vorbild Hamburgs vor. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte in der Pressekonferenz nach der Sitzung an, der Senat werde am kommenden Dienstag über eine Maskenpflicht in Senioren- und Pflegeheimen beraten.

dpa

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