Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Geld bei künstlicher Befruchtung

Schwerin – Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen in Mecklenburg-Vorpommern rückwirkend zu Jahresbeginn mehr finanzielle Hilfe bei einer künstlichen Befruchtung. Eine Vereinbarung mit dem Bund kann jetzt unterzeichnet werden, wie Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) heute in Schwerin sagte. Danach übernehmen Land und Bund zusammen ein Viertel der Kosten für die ersten drei Behandlungsversuche, beim vierten die Hälfte.
Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung tragen. Den Rest mussten die Paare bislang selbst bezahlen. Ab dem vierten Versuch gibt die Kasse gar nichts mehr. Die Wahrscheinlichkeit, dass die künstliche Befruchtung klappt, nimmt dann stark ab.
Künftig schrumpft der Kostenanteil der Paare im Nordosten von der Hälfte auf ein Viertel, beim vierten Behandlungszyklus von 100 auf 50 Prozent. „Der Kinderwunsch von Paaren in unserem Land darf nicht am Geld scheitern“, sagte Schwesig. Bislang hätten die Paare 1.600 bis 1.800 Euro pro Behandlungszyklus aufbringen müssen.
Das Interesse an der staatlichen Unterstützung ist groß. Bisher liegen 70 Anträge von Paaren aus dem Land vor, sagte die Ministerin. Die Förderung war schon im Januar angekündigt worden, doch dann dauerte es noch mehrere Monate, bis alle Einzelheiten geregelt waren. Das Land stellt Schwesig zufolge jährlich 161 000 Euro bereit.
Der Bund halte bundesweit zehn Millionen Euro vor. Im vergangenen Jahr gab es nach Worten der Ministerin 285 Kinderwunsch-Behandlungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Schwesig erneuerte ihre Forderung, dass die Kassen die künstliche Befruchtung zu 100 Prozent bezahlen sollten. Die derzeitige Situation sei nicht akzeptabel, sagte sie. Wenigstens bekämen die Paare nun aber Unterstützung von Land und Bund. Weitere Bundesländer, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, seien Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Bundesweit seien 1,4 Millionen Menschen ungewollt kinderlos, sagte Schwesig unter Berufung auf Studien.
Die Ministerin bedauerte, dass nur verheiratete Paare von der Förderung profitieren können. Das sei eine Bedingung des Bundes gewesen, sagte sie. Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt werden - auch für Behandlungen, die in diesem Jahr bereits stattgefunden haben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: