Thüringen: Finanzielle Hilfe bei künstlicher Befruchtung
Erfurt – Ungewollt kinderlose Paare in Thüringen können für die Erfüllung ihres Kinderwunsches künftig finanzielle Hilfe von Bund und Ländern beantragen. Danach tragen beide rückwirkend vom 1. Juni an gemeinsam ein Viertel der Kosten bei den ersten drei künstlichen Befruchtungen sowie die Hälfte beim vierten Versuch, teilte das Sozialministerium gestern in Erfurt mit. Die Landesregierung habe sich im Bundesrat für eine entsprechende Regelung stark gemacht, sagte Sprecher Andreas Hoffmeier.
Die Kosten für künstliche Befruchtungen übersteigen oft das Budget der Paare. Laut Hoffmeier werden die ersten drei Behandlungen mit bis zu 800 Euro bezuschusst. Anträge können vom 1. September an bei der Stiftung Familiensinn in Thüringen gestellt werden.
Die Paare müssen im Freistaat ihren Hauptwohnsitz haben und die Klinik muss in Thüringen sein. Wenn Paare die medizinische Behandlung in einem anderen Bundesland vornehmen lassen wollen, müssten sie den Antrag dort stellen, sagte Hoffmeier. Das Ministerium rechnet mit maximal 200.000 Euro jährlich, die das Land aufbringen muss.
Hintergrund: Krankenkassen zahlen seit 2004 nur noch die Hälfte der Kosten der ersten drei Versuche. In der Folge halbierte sich nach Angaben der CDU-Landtagsabgeordneten Beate Meißner die Zahl der künstlichen Befruchtungen.dpa
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