Mehr als 100.000 elektronische Heilberufsausweise an Ärzte ausgegeben

Berlin – Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) hat die Marke von 100.000 ausgegebenen Exemplaren geknackt. Er wurde 100.999 mal ausgegeben, wie eine Auswertung der Bundesärztekammer (BÄK) mit Stand von Ende Juli zeigt.
Benötigt wird der eHBA in den Arztpraxen unter anderem zur Umsetzung des vorgesehenen Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober sowie bei der Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Praxisalltag. Auch für die ab Januar 2022 verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen (E-Rezept) verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Laut den Daten der BÄK wurden sowohl im Juni als auch im Juli jeweils rund 15.000 eHBA ausgegeben – damit zog das Tempo im Vergleich zu den Vormonaten deutlich an. Bis Ende April waren erst gut 60.000 eHBA ausgegeben worden; die monatlichen Ausgabezahlen lagen lange Zeit unter der 10.000er-Schwelle.
Deutliche Unterschiede zeigen sich beim Ausstattungsgrad bezogen auf die in den jeweiligen Versorgungsbereichen tätigen Ärzte (Grafik).

Die BÄK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man aber nicht davon ausgehen dürfe, dass jeder Arzt zwingend einen eHBA benötigt.
Nicht jeder Arzt komme im Versorgungsalltag mit Prozessen in Berührung, die einen unmittelbaren Zugriff auf die medizinischen Daten des Patienten aus der Telematikinfrastruktur (TI) verlange.
Im stationären Bereich hänge dies sehr stark von der konkreten organisatorischen Ausgestaltung der Arbeitsprozesse vor Ort ab.
Die Anzahl der zwingend benötigten eHBA in diesem Versorgungssektor werde nach Erwartung der BÄK daher deutlich unter der Gesamtzahl aller dort tätigen Ärzte liegen.
Für den ambulanten Bereich erwartet die BÄK diesen Effekt „weniger stark ausgeprägt“. Insofern sei der Ausstattungsgrad „eher eine Orientierung denn eine valide Kennziffer“. Bereits im Berichtsmonat Juli wurde im ambulanten Bereich ein Ausstattungsgrad von knapp 50 Prozent erreicht.
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