Mehr Geld für die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Berlin – Die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird seit Juli besser vergütet. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich zuvor darauf geeinigt, die entsprechende Kostenpauschale um 10,27 Prozent zu erhöhen.
Infolge der Anhebung beträgt die Pauschale nun Juli vom ersten bis zum 350. Behandlungsfall pro Quartal 205,10 Euro (zuvor 186 Euro), ab dem 351. Behandlungsfall 153,83 Euro (zuvor 139,50 Euro). Unverändert gilt eine Obergrenze von 400 Behandlungsfällen im Quartal.
Sollte die Sicherstellung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen es erforderlich machen, kann die Obergrenze durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam modifiziert werden.
Künftig soll die Kostenpauschale mit Blick auf den Orientierungswert jährlich angepasst werden. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 erfolgt darüber hinaus eine automatische Anpassung der Bewertung der Kostenpauschalen um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungswerts.
Ab dem Jahr 2028 prüfen KBV und GKV-Spitzenverband jährlich, wie eine Anpassung der Kostenpauschalen erfolgt.
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