Ärzteschaft

Höhere Vergütung für angestellte Psychotherapeuten angemahnt

  • Mittwoch, 10. April 2024
/Srdjan, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) mahnt eine höhere Eingruppierung von ange­stellten Psychotherapeuten in der Tarifordnung des öffentlichen Dienstes (TVöD) an.

„Die Ausübung der Psychotherapie ist eine Aufgabe mit hoher Verantwortung. Es wird Zeit, dass dies auch durch eine angemessene Vergütung berücksichtigt wird, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht“, sagte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV.

Die DPtV ebenso wie die Gewerkschaft Verdi fordern die Eingruppierung von Psychologischen Psychothera­peu­ten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die Entgeltgruppe E15. Bisher erfolgt eine Bezahlung nach E14. Auch die zukünftigen Fachpsychotherapeuten sollten demnach nach E15 vergütet werden.

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Eingruppierung dem Facharztstatus der psychotherapeutischen Behand­lung gerecht wird“, sagte Elisabeth Dallüge, kooptiertes Mitglied im DPtV-Bundesvorstand.

Sie betonte, Aus- und weitergebildete Psychotherapeuten erfüllten den Facharztstatus im Gebiet ihrer jewei­ligen Behandlungs­befugnis. „Dies umfasst die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert“, erläuterte Dallüge.

Die ausbleibende angemessene Vergütung führt nach Ansicht der Sprecherin der Verdi-Bundesfachkommis­sion PP/KJP „zu einer Fachkräfteflucht in Kliniken und Institutionen, da qualifiziertes Personal nach kurzer Zeit in andere Bereiche abwandert“. Das gelte es dringend zu verhindern.

Für die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) fordern Verdi und die DPtV die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E14.

„Die Eingruppierung der approbierten PtW muss vergleichbar mit der Facharztweiterbildung erfolgen“, sagte Hentschel. Sie würden eine hohe Qualifikation einbringen, unterlägen den Heilberufekammergesetzen und hätten besondere Berufspflichten.

Bisher gibt es noch keine Regelungen zur Finanzierung der neuen Weiterbildung nach dem Psychotherapeu­tenausbildungsreformgesetz.

PB

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