Mehr Geld für sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern

Berlin – Die Sozialpsychiatrie-Pauschale zur Behandlung von Kindern wird ab dem 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro je Behandlungsfall angehoben. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Moderation des Bundesschiedsamtes verständigt.
„Insgesamt ist das ein gutes Ergebnis“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen heute in Berlin. Dadurch seien die steigenden Kosten zumindest teilweise gedeckt und die qualifizierte ambulante sozialpsychiatrische Behandlung weiter gesichert. Angesichts der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein enormer Wert, betonte der KBV-Chef.
Die Sozialpsychiatrie-Pauschale war seit Einführung des Behandlungsangebotes vor neun Jahren nicht mehr angepasst worden. „Eine solche Hängepartie wird es künftig nicht mehr geben“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Stephan Hofmeister. Denn neben der rund 14-prozentigen Honorarsteigerung habe die KBV auch eine Anpassungsklausel durchgesetzte. Diese ergänzt die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung und soll gewährleisten, dass KBV und GKV-Spitzenverband Vereinbarung und Pauschalen ab 2020 jährlich überprüfen.
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