Ärzteschaft

Schiedsstelle muss über Vergütung sozial­psychiatrischer Leistungen entscheiden

  • Donnerstag, 1. Februar 2018
/zinkevych, stockadobecom
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Berlin – Bei der Auseinandersetzung um die Vergütung einer teamübergreifenden Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Ärzte, Heilpädagogen, Psychologen sowie Sozialarbeiter hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt das Schiedsamt angerufen.

„Es geht hier um Kinder und Jugendliche mit zum Teil schweren psychischen Belas­tungen, die eine umfassende Hilfe brauchen. Der Stand der Finanzierung ist vom Jahr 2009 und kann den heutigen Bedingungen und Kostenstrukturen des teamüber­greifenden Ansatzes nach der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung nicht mehr Rechnung tragen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen heute in Berlin.

Bewertung der Vergütungspauschalen überholt

Grundlage der sozialpsychiatrischen Versorgung ist eine 2009 getroffene bundes­einheitliche Sozialpsychiatrievereinbarung als Anlage zum Bundesmantel­vertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen. Ein an dieser Vereinbarung teilnehmender Vertragsarzt muss mindestens einen Heilpädagogen und einen Sozialarbeiter beziehungsweise eine entsprechende Zahl von Mitarbeitern mit jeweils vergleichbaren Qualifikationen anstellen sowie für den Bedarfsfall die Kooperation mit psycholo­gischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Sprach-, Ergo- und Physiotherapeuten nachweisen.

Die KBV fordert jetzt, die Bewertung der Vergütungspauschalen zu erhöhen. Dies hätte einer zusätzlichen Finanzierung von bundesweit rund 37 Millionen Euro entsprochen. „Es ist unglaublich, dass die Vertreter des GKV-Spitzenverbands nicht bereit sind, über ein faires Angebot zu verhandeln“, kritisierte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Angebot der Kassen sei so niedrig gewesen, dass damit nur ein geringer Bruchteil der Kostensteigerungen der vergangenen neun Jahre aufgefangen worden wäre, so der KBV-Vorstand.

Auf die besondere Bedeutung der sozialpsychiatrischen Versorgung hat der Berufsver­band für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutsch­land (BKJPP) immer wieder hingewiesen. „Mittlerweile versorgen mehr als zwei Drittel aller rund 1.000 Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten in Deutschland ihre knapp 500.000 Patienten jährlich zusammen mit einem Team von akademischen Therapeuten“, berichtete der Verband im vergangenen Jahr.

Damit werde  den Patienten und ihren Familien nicht nur ein zeitnahes, niedrig­schwelliges und flexibles Behandlungsangebot gemacht, sondern auch Patienten­gruppen versorgt, die durch Richtlinienpsychotherapie gar nicht erreicht werden könnten oder für die Richtlinienpsychotherapie aus anderen Gründen nicht die richtige Behandlungsform wäre. „Es müsste doch möglich sein, eine einfache Anpassung der Vergütung zu verhandeln und eine Struktur, die man seitens aller Beteiligter bekanntermaßen als sehr positiv bewertet, weiter zu erhalten“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Gundolf Berg.

hil

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