Mehr Praxisanleitung bei Ausbildung von OP- und Anästhesie-Assistenten gewünscht

Berlin – Korrekturbedarf bei der Ausbildungsreform zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sehen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV). Insbesondere fordern sie mehr Praxisanleitungen.
Der Referentenentwurf sieht dafür im Augenblick verpflichtend mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildung vor – wie in der Pflegeausbildung. Zehn Prozent genügen aber laut Diakonie und DEKV nicht, nötig seien vielmehr rund 20 Prozent, wie es in der Hebammenausbildung vorgesehen ist.
Grund dafür sei, dass OTA und ATA aufgrund anderer Teamstrukturen weniger als Pflegende auf die Unterstützung erfahrener Kollegen setzen könnten. Zudem entsprächen die Verantwortung und Eigenständigkeit dieser Berufe mehr der Tätigkeit von Hebammen als der von Pflegenden.
„Um die personellen Ressourcen für eine qualifizierte Praxisanleitung bereitstellen zu können, muss der damit verbundene Aufwand explizit zu den refinanzierten Aufwendungen für die Ausbildung zählen“ erklärte Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Krankenhäuser in Deutschland bilden bereits seit Anfang der 1990er-Jahre OTA und ATA aus. Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte waren aber bisher nicht bundesweit einheitlich strukturiert.
Laut dem Statistischen Bundesamts wurden so bis Ende 2018 an 120 Schulen rund 4.000 OTA ausgebildet. Der vorliegende Referentenentwurf sieht jetzt erstmals eine bundesweit einheitliche und staatlich anerkannte Ausbildung in diesen Berufen vor.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) forderte in diesem Zusammenhang, neben den Verbände der betroffenen Berufs- beziehungsweise Fachgruppen auch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung der bundeseinheitliche Ausbildungsregelung einzubeziehen.
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