Mehr Prüfungsanträge auf ärztliche Behandlungsfehler in Hessen eingegangen

Wiesbaden – Bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen sind mehr Anträge zur Prüfung etwaiger Behandlungsfehler eingegangen als im Jahr zuvor. Die Zahl stieg von 740 Anträgen (2024) auf 896 Anträge an. Das gab die Landesärztekammer Hessen bekannt.
Demnach konnte die Gutachter- und Schlichtungsstelle 781 Fälle abschließend bearbeiten, es gab 287 gutachterliche Entscheidungen.
Als ärztliche Behandlungsfehler wurden 92 Anträge anerkannt. Im Vorjahr waren es 95 gewesen. Damit bewegen sich die Zahlen in einem gewohnten Rahmen für Hessen, wobei die Anzahl der anerkannten Fälle etwas niedriger ausfällt als in den Jahren zuvor.
Die meisten Verdachtsfälle betrafen den Angaben zufolge die Fachbereiche Orthopädie/Unfallchirurgie (104), Innere Medizin (25) und Frauenheilkunde (18).
„Die erneut niedrigen Fallzahlen zeugen von hohen Behandlungsstandards in Hessens Kliniken und Praxen“, sagte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Die Sicherheit der Patienten habe für die Ärztinnen und Ärzte oberste Priorität. Um das sicherzustellen, seien Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention unerlässlich.
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