Weiterhin sehr wenige Behandlungsfehler in Niedersachsen

Hannover – Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat im vergangenen Jahr 677 Anträge auf Prüfung eines Behandlungsfehlers erhalten. Im Jahr 2024 waren es 755 Anträge gewesen. Darauf weist die Ärztekammer des Bundeslandes hin.
2024 hatte die Schlichtungsstelle 258 Bewertungsverfahren abgeschlossen und bei 93 Fällen einen Behandlungsfehler festgestellt. Im Jahr 2025 wurde bei 243 abschließenden Entscheidungen in 96 Fällen ein Fehler angenommen. In 71 Fällen davon resultierte nach den Erkenntnissen der Schlichtungsstelle aus der fehlerhaften Behandlung ein Gesundheitsschaden. Demgegenüber stehen niedersachsenweit über 60 Millionen Behandlungsfälle bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Uns ist außerordentlich wichtig zu klären, wenn Menschen oder auch ihre Angehörigen vermuten, dass Komplikationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge einer medizinischen Behandlung seien“, betonte Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin.
Die Kammer arbeite zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und zur Stärkung der Patientensicherheit anonymisierte Fallbeispiele aus den Schlichtungsverfahren auf.
„Bei den auftretenden Fehlern sehen wir inzwischen häufiger, dass es sich nur zum Teil um individuelle Fehler handelt“, analysierte Renneberg. „Stattdessen beobachten wir zunehmend Fehler, die auf dem Versagen des äußerst stark beanspruchten Systems beruhen. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitsversorgung mit ausreichend Mitteln auszustatten, um sie weiterhin leistungsfähig und auch in Zukunft sicher aufzustellen“, so die Kammerpräsidentin.
Äußern Patientinnen und Patienten den Verdacht, dass sie falsch behandelt wurden, prüft die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen dies neutral. Dabei wird sie von ärztlichen Gutachtern unterstützt, die aus medizinischer Sicht die Beschwerden der Patientinnen und Patienten bewerten.
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