Vermischtes

Mehr Verfahren der Jugendämter wegen Gefährdung des Kindeswohls

  • Donnerstag, 13. September 2018
Alkoholkonsum in der Familie, Passivtrinken /Monkey Business, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Die Jugendämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr deutlich häufiger eine Gefährdung des Kindeswohls geprüft. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute mitteilte, stieg die Zahl der entsprechenden Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent auf 143.300 Verfahren. Die Zahl der am Ende bestätigten Fälle von Kindeswohlgefährdung sank hingegen leicht um 0,1 Prozent auf rund 45.700.

Insgesamt stuften die Behörden rund 21.700 Fälle im vergangenen Jahr eindeutig als akute Gefährdung des Kindeswohls ein. Das waren 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei knapp 24.100 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kinds nicht ausgeschlossen werden, das war ein Minus von 0,6 Prozent.

Die Jugendämter sind verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdungen zunächst mit Unterstützung und Hilfsangeboten einzugreifen. Sind die Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit zu kooperieren, entscheidet das Familiengericht.

Die meisten der rund 45.800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohl­gefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60,8 Prozent). In knapp einem Drittel der Fälle (29,6 Prozent) wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen festgestellt wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte.

Etwas seltener (26,0 Prozent) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Miss­handlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,5 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Kleinkinder waren bei den Verfahren besonders betroffen. Fast jedes vierte Kind, für das ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet wurden, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei den drei- bis fünfjährigen Kindern war es ein Fünftel. In gut jedem vierten Fall waren die Kinder im Grundschulalter. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen dann wieder ab.

In rund 48.900 weiteren Fällen kamen die Jugendämter zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfs- oder Unterstützungsbedarf vorlag. Das waren fünf Prozent mehr als im Vorjahr. In fast ebenso vielen Fällen (48.600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (plus 9,1 Prozent).

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kinds droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, muss es Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abschätzen.

afp

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