Politik

Mehrheit der Krankenkassen unterstützt Homöopathie

  • Montag, 14. Januar 2019
/Björn Wylezich, stockadobecom
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Berlin – Knapp 70 Prozent der Krankenkassen bieten zuzahlungs­freie Sondertarife „Homöopathie“ für ihre Versicherten an. Das berichtet der „Bundesverband Patienten für Homöopathie“ auf der Basis von Zahlen des Deutschen Zentralvereins homöopa­thischer Ärzte (DZVhÄ). Danach haben von 110 Krankenkassen 66 Verträge mit dem Verband abgeschlossen (Stand Dezember 2018), darunter auch die Techniker Krankenkasse und die Barmer. 55 Kassen übernähmen auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel – allerdings in unterschiedlicher Höhe.

Wollen Patienten homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen sie zum einen bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert sein. Zum anderen muss ein Vertragsarzt, der über das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügt und an den Verträgen teilnimmt, die Therapie vornehmen.

Die Barmer erklärte gegenüber dem Bundesverband Patienten für Homöopathie auf Nachfrage: „Es gibt derzeit keine Pläne, unseren Versicherten homöopathische Leistungen nicht mehr wie bisher zu erstatten.“ Die Begründung: „Wir leben in einer zunehmend pluralen und selbstbestimmten Gesellschaft, in der die Vorstellungen von Gesundheit, Gesunderhaltung und Therapie nicht einheitlich gestaltet und vorgegeben werden sollten.“

Die Kasse verweist zur Absicherung ihres Homöopathieangebots auf das Sozial­gesetzbuch, in dem der Gesetzgeber Leistungen wie alternative Behandlungsmethoden ausdrücklich nicht ausschließe.

Problematisch bleibt aus Sicht des Patientenverbandes das sogenannte Pausenjahr. Danach wird die Homöopathieerstattung jeweils nach zwei Jahren für ein Jahr ausgesetzt, „das heißt, die Therapie läuft weiter und die Patienten zahlen selber – oder setzen die Therapie aus“, erläutert der Verband.

Laut Barmer sei das Pausenjahr aber „für unsere Versicherten überhaupt kein Problem“. Denn da ohnehin ausschließlich Vertragsärzte die homöopathische Behandlung leiteten, stehe ihnen der Arzt weiterhin im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung.

hil

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