Französische Behörde hält Wirksamkeit von Homöopathie für nicht nachweisbar

Saint-Denis – Die französische Regierung könnte bald die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt, teilte die Behörde heute in einer Stellungnahme mit.
Das französische Gesundheitsministerium hatte die Behörde zuvor mit der Prüfung beauftragt. Gesundheitsministerin Agnes Buzyn hatte wiederholt erklärt, dass sie dem Rat der HAS für die endgültige Entscheidung folgen wolle. Zwar habe nun erstmal die Hitzewelle Priorität, sagte sie gestern dem Sender France 2. Entscheidungen über die Streichung von Medikamenten könnten aber noch einige Tage oder Wochen nach der Stellungnahme der HAS getroffen werden.
Die HAS hat nach eigenen Angaben neun Monate lang fast 1.200 homöopathische Arzneimittel untersucht und mehr als 1.000 wissenschaftliche Publikationen analysiert. Am Ende kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die HAS betonte außerdem, dass die Anwendung der Homöopathie bei schwerwiegenden fortschreitenden Krankheiten die medizinisch notwendige Behandlung nicht verzögern darf.
Kritik aus Deutschland
Auch die Homöopathiekritikerin und Ärztin Natalie Grams zweifelt öffentlich die Wirkung homöopathischer Arzneimittel immer wieder an. Wegen ihrer Aussage in einem Interview „Wirken Homöopathika? Nicht über den Placebo-Effekt hinaus“ erhielt sie dieses Jahr eine Unterlassungserklärung der Firma Hevert. Der Hersteller homöopathischer Arzneimittel fordert für jede Zuwiderhandlung 5.100 Euro von Grams.
In Deutschland wehren sich zudem der Bundesverband homöopathischer Ärzte und der Verband klassischer Homöopathen gegen Homöopathie-kritische Stimmen. Im März reichten sie eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ein wegen eines Beitrags in der TAZ „Das weiße Nichts“.
Unter anderem bemängeln sie darin, dass die Aussage „Studien widerlegen Wirksamkeit“ unzutreffend sei. Es lägen zahlreiche positive Studiendaten vor, heißt es in dem Beschwerdebrief, der dazu auf diverse Quellen verweist.
Der abschließende Urteil des Rechtsstreits steht noch aus. Der Presserat hat sich aber bereits eine Meinung gebildet: Die Beschwerde wurde „als unbegründet bewertet“, twittert der Autor des TAZ-Beitrags Bernd Kramer.
In Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine entsprechende Nachfrage gibt.
Grüne bereiten Antrag gegen Bevorteilung der Homöopathie vor
Eine Basisgruppe von Mitgliedern der Grünen bereitet derzeit einen Antrag zur Homöopathie vor, der bei der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) im November vorgestellt werden soll.
Einer der Antragssteller, Tim Niclas Demisch, teilt auf Twitter mit, man wolle ein Zeichen gegen die derzeitige Bevorteilung der Homöopathie und für eine bessere Aufklärung bei dem Thema setzen.
Das Antragsziel solle unter anderem sein, „die derzeitige Registrierung von Homöopathika als Arzneimittel durch eine Zulassung wie bei Medikamenten mit pharmazeutischen Wirkstoffen zu ersetzen und die Erstattung nicht-evidenzbasierter Behandlungsmethoden durch die Krankenkassen zu beenden“. Demisch teilte dem Deutschen Ärzteblatt mit, dass bereits mehr als 110 weitere Mitglieder der Partei ihm gegenüber ihre Bereitschaft zur Unterstützung eines solchen Antrags erklärt hätten.
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