Mehrheit für Grundgesetzänderung zu Klimaanpassung möglich

Berlin – Für die von der SPD geforderte Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zeichnet sich eine Mehrheit im Bundestag ab – vorausgesetzt, die SPD gewinnt dafür auch ihre Koalitionspartner CDU und CSU. Grüne und Linke zeigten sich bereit, eine solche Verfassungsänderung mitzutragen. Bedenken kommen aber aus dem Kanzleramt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt. Die Regierung werde nun zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille gestern in Berlin.
Staatsminister Philipp Amthor wandte sich gestern bereits gegen „abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung“. Zunächst sollte man über eine „optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten“ reden, sagte der CDU-Politiker.
Der CDU-Wirtschaftsrat äußerte Zweifel an einer Grundgesetzänderung. „Wirksamer Hitzeschutz braucht keine Grundgesetzänderung, sondern vor allem handlungsfähige Kommunen“, sagte der Generalsekretär des CDU-nahen Wirtschaftsverbands, Wolfgang Steiger, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Der Ruf nach mehr Beteiligung und größerer Zuständigkeit des Bundes geht daher am eigentlichen Problem vorbei: der schlechten finanziellen Ausstattung der Kommunen.“
Die SPD will eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht“, heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition bräuchte dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will. Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.
Grüne und Linke über Grundgesetzänderung gesprächsbereit
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wies im Deutschlandfunk darauf hin, dass ihre Partei dies schon in der vergangenen Wahlperiode gefordert habe. „Es braucht dafür eine Grundgesetzänderung, und damals hätte es die CDU aus der Opposition heraus gebraucht, und die war nicht bereit dazu mitzumachen.“
Wenn es die SPD jetzt schaffe, die CDU dazu zu bringen, sei das eine wichtige Maßnahme. Grünen-Chef Felix Banaszak sagte Welt TV: „Die SPD bringt eine Forderung ins Spiel, von der sie weiß, dass die Union sie ablehnen wird.“
Die Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner rief Union und SPD dazu auf, sich erst einmal untereinander zu verständigen. „Dann können sie sich gerne nach der Sommerpause bei uns in der Bundestagsfraktion melden.“ Man dürfe aber nicht nur über das Grundgesetz sprechen.
„Wir sind da als Linke natürlich gesprächsbereit, wenn es um Verbesserungen im Grundgesetz geht. Aber wir können jetzt schon einfachgesetzlich sehr, sehr viel regeln.“ Schwerdtner nannte eine stärkere Finanzierung des kommunalen Hitzeschutzes, etwa durch eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer.
„Klimaanpassung ist selbstverständlich eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigen müssen“, sagte der im Kanzleramt für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständige Amthor. „Aus dieser Erkenntnis folgt für mich aber kein Automatismus für eine neue verfassungsrechtlich verankerte Mischfinanzierung.“
Der Staatsminister betonte, in der Gesamtdiskussion sollte nicht vergessen werden, dass der Bund schon heute beträchtliche Finanzmittel über bestehende Förderprogramme in die Fläche vergebe. Er nannte die Anpassung urbaner und ländlicher Regionen an den Klimawandel, den Waldumbau und die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
„Zudem hat der Bund insbesondere mit seinem ‚Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität’ schon beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt, die – ganz ohne erneute Verfassungsänderung – auch für Maßnahmen der Klimaanpassung genutzt werden können“, sagte Amthor. Diese Mittel könnten nicht nur im Rahmen der Bundeszuständigkeiten, sondern etwa im Hinblick auf den Länderanteil von 100 Milliarden Euro auch schon heute flexibel genutzt werden.
CSU reagiert mit strikter Ablehnung
Scharfe Kritik kam aus dem CSU-regierten Bundesland Bayern. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, eine Grundgesetzänderung, die dem Bund neue Kompetenzen gebe und zu Zuständigkeitsstreitereien im Föderalismus führe, sei der völlig falsche Weg. „Wir brauchen weder Gemeinschaftsaufgaben noch Grundgesetzänderungen, sondern rasches konkretes Handeln für mehr Hitzeschutz von jeder Behörde in Deutschland in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich.“
Unterstützung erhielt die SPD vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sein stellvertretender Vorsitzender Stefan Körzell forderte zudem einen „Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft, um über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz zu beraten“.
Joachim Rock, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, begrüßte das von der SPD ebenfalls geforderte Sofortprogramm zur Förderung von Klimaanpassung und Hitzeschutz für Pflegeheime, Krankenhäuser und Kitas. „Richtig zu lüften, ausreichend Wasser bereitzustellen oder andere kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, reicht angesichts extremer Hitze nicht aus.“
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUKN) erläuterte in der Bundespressekonferenz, die Umweltminister aller 16 Länder hätten bei ihrer Konferenz im Mai den Bund aufgefordert, eine Grundgesetzänderung voranzutreiben. Darum kümmere sich nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Positives Echo
Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz, nahm die Regierungskoalition aus Union und SPD in die Pflicht: „Das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben“, sagte Metz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Dieser Extremsommer zeigt: Deutschland ist nicht gewappnet für die Hitze, die uns durch die eskalierende Klimakrise immer häufiger trifft.“
Joachim Rock wies darauf hin, dass die anvisierte Verfassungsänderung für eine verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch den Bund sorgen werde. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt“, warnte Rock.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, „dass der Klimawandel hier bei uns in Deutschland reale Auswirkungen auf Gesundheit, Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen“ habe. „Wir unterstützen das von der SPD vorgelegte Konzept und fordern einen Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft, um über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz zu beraten“, erklärte der DGB-Vizevorsitzende Stefan Körzell.
Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte, dass aus dem Bundeskanzleramt bis zum Wochenende noch kein Signal dafür gekommen war, dass sich das Kabinett bei seiner anstehenden Klausur in der kommenden Woche mit Hitze, Dürre, Wassermangel und Klimaschutz beschäftigen wird. „Bei über 12.000 Toten und einer angeschlagenen Wirtschaft mit ihren Beschäftigten gehört die Klimakrise ins Zentrum der Kabinettsklausur, nicht unter Sonstiges“, sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser dem RND.
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