Politik

Meldungen beim Hämophilieregister werden Pflicht für Ärzte

  • Mittwoch, 15. Februar 2017

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute das Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetz­liche Grundlage gestellt und Meldepflichten für die behandelnden Ärzte ein­ge­führt. „Die hämophiliebehandelnden ärztlichen Personen werden verpflichtet, Informa­ti­o­nen über Personen mit angeborenen Hämostasestörungen an das Hämophi­lie­register zu melden“, heißt es in dem Gesetzentwurf (Abschnitt B).

Das Deutsche Hämophilieregister am Paul-Ehrlich-Institut führt die Daten zusammen, wer­­tet sie aus und stellt sie für die Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfü­gung. „Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Daten­grund­lage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patienten“, hieß es heute aus dem Bundes­mi­nisterium für Gesundheit.

Die neue Meldepflicht ist ein Teilaspekt des „Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschrif­ten für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften“, dessen Entwurf das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Es soll voraussichtlich im August in Kraft treten. „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewe­be­zubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien“, sagte Bundes­gesund­heits­minister Hermann Gröhe (CDU).

Das Gesetz aktualisiert Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen. Zum Beispiel erleichtert es die Versorgung der Patienten mit Gewebe- und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland bei Versorgungsengpässen. Außerdem vereinfacht es die Geneh­mi­gungsverfahren und stellt klar, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchge­führt werden dürfen.

„Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hoh­en Sicherheits­stan­dards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neu­ar­tige Therapien noch weiter“, hieß es aus dem Ministerium.

hil

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