Meldungen beim Hämophilieregister werden Pflicht für Ärzte
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute das Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und Meldepflichten für die behandelnden Ärzte eingeführt. „Die hämophiliebehandelnden ärztlichen Personen werden verpflichtet, Informationen über Personen mit angeborenen Hämostasestörungen an das Hämophilieregister zu melden“, heißt es in dem Gesetzentwurf (Abschnitt B).
Das Deutsche Hämophilieregister am Paul-Ehrlich-Institut führt die Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie für die Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. „Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Datengrundlage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patienten“, hieß es heute aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Die neue Meldepflicht ist ein Teilaspekt des „Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften“, dessen Entwurf das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Es soll voraussichtlich im August in Kraft treten. „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Das Gesetz aktualisiert Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen. Zum Beispiel erleichtert es die Versorgung der Patienten mit Gewebe- und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland bei Versorgungsengpässen. Außerdem vereinfacht es die Genehmigungsverfahren und stellt klar, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchgeführt werden dürfen.
„Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hohen Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien noch weiter“, hieß es aus dem Ministerium.
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