Merkel mahnt gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen an

Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat ihren Einsatz für Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen unterstrichen. „Sie in die Gesellschaft miteinzubeziehen, ist vorrangige Aufgabe für die Bundesregierung und liegt auch mir persönlich ganz besonders am Herzen“, sagte sie in ihrem wöchentlichen Podcast in Berlin und erinnerte an die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren am 26. März 2009.
Die Bundesregierung hat 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Dabei stünden Teilhabechancen bei der Bildung sowie der Abbau von physischen Barrieren im Mittelpunkt. „Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen auch aktiv mit dabei sind, wenn es um die Gestaltung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geht“, so Merkel.
Außerdem habe man mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes einen Systemwechsel vollzogen. „Es geht um mehr individuelle Selbstbestimmung und Hilfen aus einer Hand“, sagt die Kanzlerin.
Ab 2020 werden demnach diese Hilfen vor allem auch individuell ausgezahlt, wodurch die Möglichkeit der Selbstbestimmung des eigenen Lebens wachse. Mit dem Budget für Arbeit würden die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. „Und wir denken auch darüber nach, ein Budget für Ausbildung einzuführen, um auch die berufliche Bildung für Behinderte zu stärken“, sagte Merkel.
Der Petitionsausschuss des Bundestags sieht unterdessen Bedarf, den Gebrauch der Leichten Sprache auch in der Bundesregierung auszubauen. Das Gremium beschloss heute einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundessozialministerium zu überweisen und sie den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe werde gefordert, Gesetze und Verordnungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und damit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen, hieß es. Die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen seien in der Regel schwer verständlich und sollten daher ebenfalls in einer Sprache veröffentlicht werden, „die auch Menschen mit Behinderung leicht verstehen können“.
Unter Leichter Sprache wird laut Ausschussempfehlung eine textliche Darstellung verstanden, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente, besteht. Behörden seien bereits verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
Zwar würden Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen schon heute in Leichter Sprache bereitgestellt, argumentierte der Ausschuss weiter. Gleichwohl werde mit der Petition auf ein grundlegendes Anliegen in einer inklusiven Gesellschaft aufmerksam gemacht. Der Zugang zu Rechtsquellen und Informationen stelle eine Grundvoraussetzung für eine umfassende und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar.
Es gebe weiterhin Bedarf, „den Gebrauch von Leichter Sprache auszubauen und so flächendeckend Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, die auch für Menschen mit Behinderung gut verständlich und zugänglich ist“, urteilte das Abgeordnetengremium.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: