Merz und Bas für komplette und zügige Umsetzung der Rentenvorschläge

Berlin – Die Empfehlungen der Rentenkommission sollen zügig eins zu eins umgesetzt werden. Dies kündigten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nach Entgegennahme des Abschlussberichts der Kommission an, obwohl es an den Vorschlägen schon von vielen Seiten Kritik gibt.
Mit den Plänen käme auf die Menschen ein umfassender Umbau der Alterssicherung zu, der alle Generationen berührt. Die Reform soll die gesetzliche Rente auf Jahrzehnte hinaus sichern. Kern ist eine neue Kapitalrente, für die die Rentenbeiträge steigen würden. Am Ende verspricht das Konzept für junge Leute höhere Altersbezüge als das, was Rentnerinnen und Rentner heute haben.
Perspektivisch sollen Menschen im Alter mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente 70 Prozent des letzten Nettolohns haben – so rechnete es der Co-Vorsitzende der Rentenkommission, Frank-Jürgen Weise, vor.
„Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte der Kanzler heute. Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Alles greife ineinander und balanciere sich gegenseitig aus. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“, sagte der Kanzler. Die Koalition sei sich daher einig, das Paket „vollständig“ umzusetzen.
Das bestätigte die SPD-Vorsitzende Bas. Es gebe „kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk“. Für die Umsetzung müssten sicherlich noch die Koalitionsfraktionen mitgenommen werden. Sie sei sehr zuversichtlich, dass dies gelingen könne. Beim Koalitionsausschuss am 1. Juli erwarte sie das „politische Commitment, dass wir das alles gemeinsam wollen“.
Tiefgreifende Vorschläge vorgelegt
Die Rentenkommission mit 13 Experten und Politikern war vor einem halben Jahr eingesetzt worden. Die 33 Empfehlungen waren in den vergangenen Tagen bereits bekanntgeworden. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Einführung einer Kapitalrente. Sie soll das Rentenniveau stabilisieren.
Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.
Eingeführt werden soll erneut ein Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser soll nach den Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
Geplant ist die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters. Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen. Das Paket sieht zudem vor, die Frührente einzuschränken. Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll nach Ansicht der Kommission entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können.
Für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, rät die Kommission, den Wiedereingliederungsversuch attraktiver auszugestalten. Sie schlägt vor, den Erprobungszeitraum von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern.
Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten. Auf eine Verpflichtung zu beruflichen Neu- und Anpassungsqualifizierungen sollte in dieser Altersgruppe verzichtet werden, heißt es.
Die Kommission schlägt zusätzlich vor, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten und dabei insbesondere die Vermittlungschancen von Personen zu berücksichtigen, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind.
In die GVR einbezogen werden sollten auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) – ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus sei abzuschaffen, heißt es in dem Papier. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs), so die Fachleute der Kommission. Von der Regelung dürften unter anderem Medizinische Fachangestellte (MFA), aber auch Pflegekräfte und Personal im Krankenhaus betroffen sein. Die Minijobs werden für Arbeitgeber damit teurer und für Arbeitnehmer weniger attraktiv.
Ebenso mahnen die Rentenexperten an, die Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um „Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern“. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung, „das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert“.
Geben soll es eine Ausweitung der Beitragszahler. In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftig Selbstständige sowie Politiker, aber nicht Beamte. Keine konkrete Empfehlung gibt es dazu, dass die berufsständischen Versorgungswerke angetastet werden. Auch wenn das der Wunschvorstellung der Kommission nahe kommt und die SPD gestern ebenso als Zielvorstellung ausgegeben hatte.
Rentenversicherung nicht am Ende
Die Co-Vorsitzende der Kommission, Constanze Janda, sagte, die Reform sei kein Ausdruck, „dass die gesetzliche Rentenversicherung am Ende ist“ – im Gegenteil. Es handele sich um ein stabiles System, das nun an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werde. Gemeint ist vor allem, dass immer weniger Beitragszahler im Umlagesystem für immer mehr ältere Menschen im Ruhestand aufkommen müssen.
Die Kapitalrente soll dies abfedern: Das Geld würde am Kapitalmarkt angelegt, wo man sich langfristig stabile Gewinne erhofft, die von der Demografie in Deutschland unabhängig sein sollen. Das soll unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung mit hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Beiträgen organisiert werden.
„Ich muss sagen, das ist eine geniale Idee“, sagte Bundeskanzler Merz. Er sei immer Befürworter einer obligatorischen, kapitalgedeckten betrieblichen Zusatzversorgung gewesen. Die jetzt gefundene Lösung vermeide Bürokratie. Man erreiche eine „Stabilisierung der Beiträge“. Zugleich kämen „auf diese Weise mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Wirtschaft“.
Merz erwartet nach eigenen Worten „eine neue Wachstums- und Beschäftigungsdynamik“. Der CDU-Chef forderte Tempo bei der Umsetzung. „Es muss schnell gehen, denn die Probleme, die wir haben, dulden keinen Aufschub“, sagte er. Beim Koalitionsausschuss werde der Zeitplan besprochen. Danach werde das Sozialministerium es übernehmen, einen oder mehrere Gesetzentwürfe zu erarbeiten.
Gesetzgebung gegen Jahresende
Bas gab zu bedenken, dass die Empfehlungen im Detail ausgestaltet werden müssten. „Aber das Ziel ist schon, dass wir spätestens, sag ich mal, nach der Sommerpause zum Ende des Jahres in die ersten Gesetzgebungen gehen können“, sagte die Ministerin. Es seien viele Strukturmaßnahmen, die gut vorbereitet und durchdacht sein müssten, wenn man es richtig machen wolle.
„Es gibt natürlich an der einen oder anderen Stelle Kritik, damit werden wir umgehen müssen“, sagte sie. Da es sich um ein Gesamtpaket handele, gelte aber: „Wenn man das nicht will, dann muss man etwas anderes vorschlagen.“
Kritik kommt unter anderem von Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden. Der Sozialverband VdK sorgt sich um Folgen für gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten. Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath kritisierte, dass die Kommission sich auf den Kapitalmarkt verlassen will. „Das ist kein zukunftssicheres Rentenkonzept“, sagte sie.
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