Wirtschaftsweise sagen Sozialabgaben von 50 Prozent bis 2040 voraus

Berlin – Arbeitnehmer und Unternehmen könnten einer Prognose zufolge 2040 voraussichtlich gemeinsam fast 50 Prozent für Sozialversicherungen ausgeben. Diese Zahl hat der Sachverständigenrat Wirtschaft in seinem heute vorgestellten Frühjahrsgutachten präsentiert.
Die Folge seien weniger Netto vom Bruttolohn und höhere Arbeitskosten für Unternehmer, hieß es. „Um die Beitragssätze zu dämpfen, ist es entscheidend, den absehbaren Anstieg der Ausgaben in den Sozialversicherungen zu begrenzen, ohne ihre Schutzfunktion aufzugeben“, sagte der Wirtschaftsweise Martin Werding.
Die Sozialversicherungen bestehen aus Arbeitslosen-, Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Aufgrund der demografischen Entwicklung, also der Überalterung der deutschen Bevölkerung, werden in allen Versicherungen Anstiege erwartet.
Der Sachverständigenrat rechnet mit einem Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 und 49,7 Prozent bis zum Jahr 2040. Jüngere Geburtenjahrgänge müssten demnach immer mehr Sozialabgaben zahlen und seien im Generationenvergleich besonders belastet.
Die Sachverständigen dringen daher auf umfassende Reformen und mahnen zu schnellen Eingriffen, um immer weitere Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu stoppen.
„Der Handlungsdruck ist massiv“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer. Andernfalls steigende Beiträge hätten negative Konsequenzen wie weniger Netto vom Brutto und steigende Arbeitskosten für Unternehmen. Das beratende Gremium schlägt daher mehrheitlich Einschnitte in mehreren Bereichen vor.
Bisherige Pflegereformen hätten vor allem auf Verbesserungen der Versorgung abgezielt – aber nicht immer zielgenau, sagte Schnitzer bei der Vorstellung des Frühjahrsgutachtens. Die anstehenden Reformen sollten deshalb stärker darauf fokussieren und das Augenmerk auf generationengerechte Finanzierung und mehr Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen legen.
„Wir haben einfach in guten Jahren das System sehr stark ausgebaut und sind also weit über das Ziel hinausgeschossen.“ Man müsse nun einfangen, „wo wir zu großzügig waren“.
Kriterien für Pflegebedürftigkeit im Fokus
So sollten die mit einer Reform 2017 ausgeweiteten Kriterien, ab wann und wie stark man als pflegebedürftig eingestuft wird, an damaligen zurückhaltenderen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden. „Das würde die Anzahl der Pflegebedürftigen reduzieren und den durchschnittlichen Pflegegrad senken.“ Ein zweiter wichtiger Schritt wäre, wenig zielgenaue Leistungen zu reduzieren oder abzuschaffen.
Schnitzer nannte beispielsweise die nach Dauer des Heimaufenthaltes gestaffelten Zuschläge zur Entlastung bei Eigenanteilen, für die aber keine Einkommens- oder Vermögensprüfung vorgenommen werde.
Mit Blick auf steigende Gesundheitsausgaben sagte Sachverständigenrats-Mitglied Martin Werding: „Es geht um ineffiziente Organisationsstrukturen, teilweise auch um übermäßige Nutzung.“ Die jetzigen Strukturen würden von einflussreichen Akteursgruppen verteidigt, die Reformen enorm erschwerten. „Um hier voranzukommen, muss man wohl allen Gruppen etwas zumuten.“
Ausgabendynamik bei Arzneimitteln
Die Wirtschaftsweisen empfehlen, die Praxis-Versorgung perspektivisch zu einer Lenkung der Patienten entlang der Kette auszubauen, um vermeidbare Klinik-Behandlungen zu verringern. Besondere Ausgabendynamik herrsche bei Arzneimitteln, sagte Werding.
Die Preise für innovative Medikamente sollten sich daher stärker als bisher am therapeutischen Zusatznutzen ausrichten. Unterentwickelt sei die Vorbeugung zum Vermeiden gesundheitsschädlichen Verhaltens. Es gehe auch um Steuern mit Lenkungswirkung etwa bei Zucker.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Paket auf den Weg gebracht, um die Krankenkassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Das soll ein erwartetes Defizit decken und Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Geplant sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Entwurf kommt nun in den Bundestag. Eine Pflegereform ist angekündigt, noch liegt aber kein Konzept vor.
Die Ministerin sagte, der Sachverständigenrat lege eindrücklich dar, dass bei den angestoßenen Reformen der Kranken- und Pflegeversicherung der richtige Weg eingeschlagen worden sei. Sie seien unumgänglich und längst überfällig. „Bleiben sie aus, setzen wir nicht nur eine verlässliche Gesundheitsversorgung aufs Spiel, sondern dämpfen die Aussichten auf dringend notwendiges Wirtschaftswachstum“, sagte Warken.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: