Mindestzahl von Fachkräften: Pflegebranche will Lockerung
Mainz – Angesichts des Personalmangels in Pflegeberufen plädieren die Heimbetreiber in Rheinland-Pfalz für eine Lockerung bei den Vorgaben zum Mindestanteil von ausgebildeten Fachkräften. Die rechtlichen Vorgaben sollten flexibler gestaltet werden, sodass Heime die Fachkraftquote kurzzeitig unterschreiten dürfen, forderte heute der Geschäftsführer der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz, Sebastian Rutten. „Die Heime müssen auch mal unter der Quote liegen dürfen“, sagte er. Auch sollten Träger von Pflegeeinrichtungen beim Personalschlüssel mehr Mitspracherechte bekommen.
Jeder zweiter Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung muss laut Landesgesetz eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung sein. Diese Quote können manche Heime laut Rutten aber wegen Personalmangels nicht erreichen. Aufgrund dessen sollten Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen Arbeiten an geringer qualifiziertes Personal delegieren dürfen, sagte der Vorstandsvorsitzende Dieter Hewener. „Eine Fachkraft kann alles im Blick haben, aber nicht mehr alles selbst machen“. Dies führe zu keiner Absenkung der Qualität in der Pflege.
Das rheinland-pfälzische Sozialministerium wies die Forderung der Pflegegesellschaft als faktische Absenkung der Fachkraftquote zurück. Dies gefährde die Pflege- und Betreuungsqualität. Eine Flexibilisierung der Quote wäre eine „Hintertür, um Fachkräfte in der Pflege und Betreuung durch Hilfskräfte zu ersetzen“, teilte das Ministerium mit.
Wegen einer Anfang des Jahres in Kraft getretenen Pflegereform rechnet die Pflegegesellschaft damit, dass zehn bis 20 Prozent mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Dadurch werde die Personalsituation noch verschärft.
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