Politik

Ministerium gibt Beschluss zu Notfallstufen des G-BA frei

  • Mittwoch, 17. Juni 2026
/picture alliance, Christian Merz
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium wird die Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht beanstanden. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Demnach können die vom G-BA beschlossenen veränderten Notfallstufen aus dem November 2025 demnächst in Kraft treten. Veröffentlicht werden müssen die neuen Regelungen noch im Bundesgesetzblatt.

Der längeren Prüfzeit im Ministerium waren offenbar Nachfragen aus dem politischen Raum vorangegangen. So hatte das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im November 2025 die seit 2018 geltenden Notfallstufen präzisiert und an einigen Stellen nachgeschärft.

Jedes Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnehmen will, benötigt eine Notfallstufe. So sind der Basis-Notfallstufe etwa 550 Krankenhäuser für Erwachsene sowie 104 Standorte für die Versorgung von Kindern zugeordnet.

Zur erweiterten Notfallstufe zählen 271 Standorte für Erwachsene und 135 für die Versorgung von Kindern. Die umfassende Notfallstufe wird an 175 Standorten für die Versorgung von Erwachsenen und an 57 Standorten für Kinder angeboten.

Neu wurde in dem Beschluss die „Nicht-Teilnahme“ an der Notfallversorgung eingeführt. Dieser Stufe werden künftig Krankenhäuser zugeordnet werden, die die Mindestvorgaben bei ärztlichem Personal oder das Vorhalten von Fachabteilungen nicht vollständig erfüllen.

Dazu gehören die Abteilungen aus der Chirurgie und der Inneren Medizin oder einer speziellen eigenständigen Fachabteilung, die im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenständig Notfälle aus dem jeweiligen Fachgebiet versorgen kann – wie etwa die Augenheilkunde oder die Dermatologie. Gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem April 2025 muss die „Nicht-Teilnahme“ ausreichend definiert werden.

Zum Beschluss, der im November 2025 einstimmig von allen beteiligten Organisationen im G-BA getroffen wurde, hatte das Ministerium bei der Prüfung als Rechtsaufsicht einige Nachfragen. Im April verschickte das Ministerium eine detaillierte Liste. Darin forderte das BMG zu Personalvorgaben in einzelnen Notfallstufen sowie zur Folgenabschätzung, die das Gremium den Entscheidungen zu Grunde gelegt hat, weitere Informationen an.

Die Antwort des G-BA, die Anfang Juni an das Ministerium ging, hat nun offenbar für Klärung gesorgt. An einer Stelle im Beschluss müsse noch eine Berufsbezeichnung überarbeitet werden, schreibt das Ministerium. Aus dem G-BA hieß es, die redaktionelle Änderung sei kein Problem.

Der Unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken sagte dazu im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt: „Die aktuellen Nachfragen aus dem Bundesgesundheitsministerium zu diesem Beschluss werden wir beantworten, damit sollte dann hoffentlich der Weg frei sein.“

bee

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