Politik

Robert-Koch-Institut soll Bürgertest­abrechnungen prüfen

  • Mittwoch, 17. August 2022
/MB.Photostock, stock.adobe.com
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Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) soll Datenanalysen auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammen­hang mit den Coronabürgertests durchführen. Dies sieht ein dem Deutschen Ärzteblatt vorliegender Verord­nungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen demnach die abgerechneten Testungen „ausschließlich“ im Hinblick auf die rechnerische Richtigkeit, die Einhaltung der Formvorgaben sowie die Vollständigkeit der er­for­derlichen Angaben in den Abrechnungsunterlagen prüfen.

Das RKI soll die monatlich vom KV-System übermittelten Daten dann hinsichtlich der „Identifikation von sta­tistischen Ausreißern im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer und die jeweilige sonstige abrechnende Stelle“ analysieren.

Diese Analyse soll auch das Verhältnis zu epidemiologischen oder soziodemographischen Daten gesetzt wer­den, um „Auffälligkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Testgrund unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, zu identifizieren“.

Im Verordnungsentwurf heißt es weiter, sollten sich aus den Prüfungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung der Testungen ergeben, unterrichte das RKI die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die zuständige KV.

Nach erfolgter Unterrichtung durch das RKI sollen die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheits­diens­tes „gezielt eine vertiefte Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen“ vornehmen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen die Staatsanwaltschaft unterrichten.

Hintergrund der Anpassungen ist eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung. Darin war geregelt wor­den, dass die Testungen nicht mehr für alle Bürger kostenfrei sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte beklagt, dass die KVen die Kontrollen über die korrekte Abrechnung der Teststellen nicht mehr gewährleisten könnten.

In einem gemeinsamen Schreiben der Vorstände der KVen und der KBV an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wiesen sie daraufhin, dass sie sich außer Stande sehen, die Bürgertests abzurechnen und die Ver­gütung entsprechend auszuzahlen. In Gesprächen gab es dann eine Einigung zwischen dem BMG und der KBV – die Umsetzung stand aber bislang aus.

aha

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