Ärzteschaft

Molnupiravir: Ärzte ohne Grenzen für Patentfreigabe

  • Mittwoch, 13. Oktober 2021
/Giovanni Cancemi, stock.adobe.com
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Berlin – Nach der Ankündigung des Pharmakonzerns Merck & Co., die Notfallzulassung des neuen CO­VID-19-Medikamentes Molnupiravir in den Vereinigten Staaten zu beantragen, hat die Hilfsorga­nisation Ärzte ohne Grenzen gefordert, das Arzneimittel nach der erfolgten Zulassung schnellstmöglich flächen­deckend zugänglich zu machen.

„Das Medikament muss für alle Menschen, die es brauchen, verfügbar und bezahlbar gemacht werden“, sagte Leena Menghaney von der Medikamentenkampagne der Hilfsorganisation.

Gerade für COVID-19-Patienten in ärmeren Ländern könnte die Zulassung des ersten oralen antiviralen Medikaments Molnupiravir einen großen Fortschritt bei der Bereitstellung einer potenziell lebensretten­den Behandlung bedeuten.

In diesen Teilen der Welt sind nach Angaben der Hilfsorganisation noch immer Milliarden von Menschen ungeimpft und dementsprechend besonders anfällig für die Krankheit.

Während Merck für eine fünftägige Behandlung mit Molnupiravir voraussichtlich 700 US-Dollar verlan­gen wird, schätzt eine neue unabhängige Studie der Harvard-Universität einen tragbaren Generikapreis für eine Behandlung auf 20 US-Dollar.

Da das Medikament in Indien noch nicht patentiert ist, werden konkurrierende indische Generikaher­steller das Medikament nach der Zulassung als Notfallmedikament in Indien laut Ärzte ohne Grenzen voraussichtlich sogar für weniger als 15 Dollar pro Behandlung auf den Markt bringen. „Das ist ganze 46 Mal weniger als das, was Merck zu verlangen plant“, unterstrich die Hilfsorganisation.

Im Gegensatz zu großen biologischen Arzneimitteln auf Proteinbasis ist Molnupiravir ein kleinmole­kula­res Medikament, das laut Ärzte ohne Grenzen einfach zu produzieren und für Generikahersteller in der ganzen Welt zu registrie­ren wäre.

Der Fall Molnupiravir zeige, warum der sogenannte TRIPS-Waiver so dringend benötigt wird, mahnte die Hilfsorganisation: „In einer Pandemie darf geistiges Eigentum für COVID-19-Medikamente keine Barriere für einen bezahlbaren Zugang sein. Entsprechende rechtliche Hindernisse sollten beseitigen werden.“

hil/sb

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