Montgomery drängt auf Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe
Berlin/Hamburg – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Große Koalition aufgefordert, ein Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe schnell umzusetzen. Aktueller Anlass dafür ist der Prozess gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. „Ich hoffe sehr, dass die Justiz Herrn Kusch und seinen Helfern das Handwerk legt“, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Es sei unerträglich, wie Kusch die Angst der Menschen vor dem Altern, vor Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit für seine Zwecke missbrauche, so Montgomery, der auch Präsident der Ärztekammer Hamburg ist.
Er betonte, die Ärzteschaft trete für humane Sterbebegleitung und ein würdiges Sterben ein. Ärzte erlebten immer wieder, dass schwer kranke Patienten von ihrem Wunsch zu sterben abkämen, wenn sie sich geborgen und gut versorgt fühlten. „Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote, die den Menschen am Ende ihres Lebens Schmerzen und Ängste nimmt, ist deshalb ein wichtiger Schritt“, sagte Montgomery.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang der Woche Klage gegen Kusch und den psychiatrischen Gutachter Johann Friedrich Spittler erhoben. Den beiden wird vorgeworfen, 2012 zwei gesunde und sozial eingebundene Frauen beim Suizid unterstützt zu haben, obwohl bei ihnen nicht hoffnungslose Prognosen oder unerträgliche Beschwerden vorgelegen hätten. Zudem hätten die 81- und 85-jährigen Frauen noch kurz vor ihrem Suizid mit der Entscheidung gehadert. Dennoch seien sie nicht umfänglich über Alternativen aufgeklärt worden.
Kusch hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. „Wir sehen aus der Anklage keinerlei Anlass, irgendetwas zu ändern“, sagte er gestern in Hamburg. Der von ihm gegründete und geleitete Verein Sterbehilfe Deutschland StHD arbeite verfassungskonform und ethisch richtig. „Wir werden ohne Wenn und Aber weitermachen“, sagte der ehemalige CDU-Politiker. Der 2009 gegründete Verein habe 118 Menschen beim Suizid begleitet, 41 von ihnen im vergangenen Jahr. Im gleichen Zeitraum seien 300 der 456 Mitglieder beigetreten.
Kusch und Spittler stellten zudem eine Weiterentwicklung ihres „Injektionsautomaten“ vor, mit dem sie bereits 2008 Aufsehen erregt hatten. Die Selbsttötungsmaschine sei nun mit einem Hebel ausgestattet, den körperlich sehr gebrechliche Menschen mit einer leichten Kopfbewegung betätigen können sollen.
Die Anwalte der Angeklagten Sterbehelfer erklärten, mit einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg über die Klage sei nicht vor Herbst zu rechnen.
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