Sterbehilfe: Gesetz erst 2015
Berlin – Eine gesetzliche Regelung zur Strebehilfe wird in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet werden. Die geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD einigten sich jetzt auf einen Zeitplan, der parlamentarische Beratungen erst für 2015 vorsieht.
„Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, durch diese Vorgehensweise auch in der Öffentlichkeit eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Mitmenschen am Lebensende und den Grundwerten unserer Gesellschaft auszulösen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Fraktionsinterne Orientierungsveranstaltungen sollen jedoch ab sofort stattfinden.
Eine fraktionsübergreifende Orientierungsveranstaltung im Bundestag ist nach der diesjährigen Sommerpause geplant. Erwartet wird ferner, dass Ende des Jahres noch mit der Erarbeitung der einzelnen Gesetzentwürfe begonnen wird.
Bislang ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ strafbar. Straffrei hingegen ist die Beihilfe zur Selbsttötung, also ein sogenannter „assistierter Suizid“
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