Montgomery: G-BA ohne Ärzte nicht vorstellbar

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich klar für ärztlichen Sachverstand in der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgesprochen. „Wir können es uns nicht vorstellen, dass das Gremium ohne einen Arzt oder eine Ärztin geleitet wird und nur von drei Juristen an der Spitze besetzt werden soll“, erklärte Montgomery in Berlin.
Er gehe davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium sowie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses diese Meinung teilen. Die Trägerorganisationen des G-BA sind derzeit damit beschäftigt, die drei Unparteiischen an der Spitze des G-BA für die neue Amtsperiode ab dem 1. Juli 2018 zu nominieren. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte berichtet, dass die Leistungserbringer im G-BA – also die Vertreter von Vertragsärzten, Zahnärzten sowie Krankenhausträgern – sich für Lars Lindemann ausgesprochen haben sollen. Bislang ist für die ärztliche Seite die Gynäkologin Regina Klakow-Franck Unparteiisches G-BA-Mitglied.
Konsentierter Vorschlag
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes habe sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft für diese Personalie ausgesprochen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte auf Nachfrage, der Vorschlag sei unter den Leistungerbringern konsentiert und werde dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Lindemann saß von 2009 bis 2013 für die FDP im Gesundheitsausschuss des Bundestages und ist seitdem Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte.
„Ich fordere alle Beteiligten und Nominierten auf, sich mit größtmöglichem Abstand von den Gremien zu halten“, so Montgomery. Klakow-Franck hatte im März im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt betont, dass sie weiterhin als Unparteiische im GBA arbeiten wolle. Der GKV-Spitzenverband hatte bereits vergangenes Jahr den ehemaligen AOK-Manager Uwe Deh als ihren Vertreter nominiert. Er soll Harald Dreisler nachfolgen, der in den Ruhestand geht. G-BA-Vorsitzender Josef Hecken gilt offenbar für eine weitere Amtsperiode als gesetzt. Auch er hatte im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt betont, dass er die Arbeit fortsetzen wolle.
Die Grünen im Bundestag sehen den Personalvorschlag Lindemann skeptisch. Die Unabhängigkeit der Vertreter im G-BA sei für die Partei „ein ganz wichtiges Kriterium“. Lindemann sei jedoch ein „ausgewiesener Vertreter eines Facharztverbandes“, erklärte die Sprecherin für Gesundheitspolitik Maria Klein-Schmeink. Zudem sehe man es kritisch, dass mit Regina Klakow-Franck die einzige weibliche Unparteiische abgelöst werden soll. Die Grünen kündigen an, sich für eine Stärkung der Patienten im G-BA einzusetzen. „Wir schlagen vor, dass die Patientenvertreter künftig einen eigenen Unparteiischen benennen können“, betonte Klein-Schmeink.
Kritisch bewertet auch die Unionsfraktion den Personalvorschlag: „Sobald der Vorschlag offiziell vorliegt, werden wir die Kandidaten im Ausschuss genau prüfen. Sollten wir danach Zweifel an der Eignung der Kandidaten haben, schließe ich nicht aus, dass der Ausschuss von seinen Rechten im Nominierungsverfahren Gebrauch machen wird“, erklärte Reiner Meier (CSU), zuständig für Themen der Selbstverwaltung in der Bundestagsfraktion der Union, auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Er setzt sich klar für die Selbstverwaltung ein. „Ich denke, die Selbstverwaltung ist ein gutes Instrument, um die fachliche Perspektive in die Prozesse unseres Gesundheitswesens einfließen zu lassen. Das gilt ausdrücklich auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss“, so Meier weiter. „Ein wichtiges Thema bleibt die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Beteiligungsrechte des Parlaments bei der Berufung der Unparteiischen sind ein gutes Beispiel für die Vermittlung dieser Legitimation an den Gemeinsamen Bundesausschuss.“
Neuberufung ein Jahr vor Ende der Amtszeit
Die Nominierung der Unpartaiischen Vorsitzenden erfolgt auf einvernehmlichen Vorschlägen der jeweiligen Trägerorganisationen. Personen, die für die Position eines Unparteiischen GBA-Mitglied nominiert werden, müssen ein Jahr Karenzzeit zwischen dem alten Arbeitgeber und Dienstantritt beim GBA als Unpartaiischer vorweisen.
Diese Berufung muss spätestens ein Jahr vor Ende der Amtszeit dem Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt werden, auch der Bundesgesundheitsausschuss muss informiert werden. Der Ausschuss kann bei Bedenken gegen einzelne Kandidaten der Nominierung mit einer Zweidrittel-Mehrheit widersprechen, „sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Personen als nicht gewährleistet sieht“, heißt es in den Statuen des GBA. Auch aufgrund der Bundestagswahl muss bis Ende Juni die Entscheidung stehen.
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