Ärzteschaft

KVen fordern ärztlichen Sachverstand für G-BA-Führung

  • Freitag, 26. Mai 2017

Freiburg – In der Diskussion um die Neubesetzung der Führungsspitze des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) hat sich jetzt auch die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) für ärztlichen Sachverstand bei der Leitung ausgesprochen.

„Die Akzeptanz des G-BA beruht zu einem großen Teil auf der Arbeit seiner drei unparteiischen Mitglieder, also des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter. Innerhalb der Ärzteschaft werden Entscheidungen des Spitzengremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung häufig durchaus kritisch gesehen. Gerade aus diesem Grund halten wir es für erforder­lich, den ärztlichen Sachverstand in diesem Gremium zu erhalten“, erklärten die FALK-KVen heute in Freiburg.

Sie unterstützen damit eine aktuelle Forderung des Deutschen Ärztetages. Dessen Delegierte hatten gestern die  Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassen­zahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft aufgerufen, dies zu gewährleisten.

Die Amtsperiode aller drei unparteiischen Vorsitzenden des G-BA endet am 30. Juni 2018. Die Leistungserbringer hatten sich als nächsten Vertreter im G-BA auf den derzeitigen Ge­schäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte, Lars Lindemann, verständigt. Er soll Regina Klakow-Franck ablösen. 

Zu den Vorschlägen hatte sich bereits der Präsident der Bundes­ärzte­kammer, Frank Ulrich Montgomery, zu Wort gemeldet. „Wir können es uns nicht vorstellen, dass das Gremium ohne einen Arzt oder eine Ärztin geleitet wird und nur von drei Juristen an der Spitze besetzt werden soll“, sagte er. Diese Auffassung vertrat auch der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Andreas Crusius, auf dem Ärztetag. „Wir können doch nicht zulassen, dass der ärztliche Sachverstand, der die letzten Jahre hervorragend über Frau Klakow-Franck dort vertreten war, künftig nicht mehr dabei ist“, sagte er.

KBV-Chef Andreas Gassen hatte dagegen zuletzt erklärt, der ärztliche Sachverstand sei durch die Bänke im Gremium vertreten. „Eine ausschließliche Besetzung des Führungstrios mit Juristen und Kaufleuten scheint aus unserer Sicht nicht sachgerecht zu sein“, erklärten dagegen jetzt die FALK-KVen. Kommt es zu keiner Einigung, kann schlussendlich das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium entscheiden, wer an der Spitze des G-BA steht.

FALK ist ein im Jahr 2011 gegründeter Zusammenschluss der Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe.

hil

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