Morbi-RSA: Behörde prüft Datenmeldungen
Berlin – Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzelfallprüfung vornehmen. Darauf hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion aufmerksam gemacht.
Grundlage für den Morbi-RSA sind laut Rgeierung umfangreiche Datenmeldungen der Krankenkassen an das BVA. Die Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern. So unterziehe das BVA die Diagnosedaten der vertragsärztlichen Versorgung einer Auffälligkeitsprüfung. Würden Auffälligkeiten festgestellt, folge eine Einzelfallprüfung bei der betreffenden Krankenkasse, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Meldung von Diagnosedaten.
Die Überprüfung könne auch anlassbezogen eingeleitet werden, wenn sich etwa durch Hinweise der Presse, anderer Krankenkassen oder von Ärzten der Verdacht ergebe, dass die Datenmeldung nicht zulässig sein könnte. Das BVA könne dann auch vor Ort eine Prüfung veranlassen.
Sollten die Vorgaben zur Datenmeldung nicht oder nur teilweise eingehalten worden sein, werde vom BVA ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dann gekürzt würden.
In seinem Evaluationsbericht 2011 habe das BVA allerdings keine Hinweise auf ein systematisches „Up-Coding“ feststellen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Behörde gehe aber jedem Verdachtsfall nach.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: