Nach Spahn-Rückzug: Debatte um Leihmutterschaft neu entfacht

Berlin – Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn gibt es eine neue Diskussion über die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft.
„Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, im Deutschlandfunk. „Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“
Das sei auf der einen Seite der unerfüllte Kinderwunsch von nicht nur homosexuellen männlichen Paaren, sondern auch von Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen, so der Rechtswissenschaftler.
„Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen“, sagte Frister. Auf der anderen Seite müssten zum einen die potenziellen Leihmütter geschützt und zum anderen überlegt werden, was das für das Kindeswohl bedeute.
Der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann hatten bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hat. In der Union brach ein Sturm der Empörung los, der am vergangenen Samstag zu Spahns Rücktritt als Unionsfraktionschef führte.
Bildungsministerin Karin Prien zeigte Verständnis für Paare, die sich Hilfe im Ausland holen. Die stellvertretende CDU-Vorsitzende glaubt nach eigenen Worten aber nicht, dass ihre Partei die Haltung zur Leihmutterschaft zeitnah ändert.
Sie verwies in einem Interview des Portals The Pioneer darauf, dass die CDU ihre Programmatik erst im Februar mit einem Parteitagsbeschluss verschärft habe. Demnach ist nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar.
Befragt dazu, was ihr beim Thema Leihmutterschaft durch den Kopf gehe, erklärte Prien: „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“ Denn man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Prien ist selbst Mutter von drei Kindern.
Prien sieht betroffene Paare im Dilemma
Auf der anderen Seite sehe sie natürlich auch das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – egal ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten, sagte Prien „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagte sie. Dass das schwerfalle und dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie zumindest nachvollziehen.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, Spahns Rücktritt sei „absolut folgerichtig“ gewesen. „Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt auch, dass es geboten ist, sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen.“
Die Kommission war in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampelkoalition eingesetzt worden und hatte im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfahl, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein sollten. Altruistische Leihmutterschaft könne der Gesetzgeber in bestimmten Fällen zulassen, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“.
Allerdings wiesen die Mitglieder damals auch darauf hin, dass selbst die altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – das Risiko für Missbrauch berge. Sie sollte deshalb – wenn überhaupt – nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden, so die Kommission. Dazu zähle, wenn etwa ein nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter bestehe.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaft Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften forderten bereits vor Jahren eine umfassende Neuregelung der Reproduktionsmedizin in Deutschland sowie ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz.
In ihrer 2019 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ beschrieben sie einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf. Als besonders reformbedürftig sahen sie die Regelungen zur Eizell- und Embryonenspende sowie zur künstlichen Befruchtung an. Aber auch über die Möglichkeit einer Leihmutterschaft müsse sich die Gesellschaft verständigen, forderten sie.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD hat sich beim Thema Leihmutterschaft noch nicht positioniert. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, sagte die Co-Vorsitzende Ulrike Häfner den Funke-Zeitungen. Grundsätzlich kritisierten die Frauen in der SPD die zunehmende „Kommerzialisierung von Frauen in der Reproduktionsmedizin und die Ausnutzung deren materiellen Notlagen“.
Auch in der Linksfraktion im Bundestag verweist man auf ein mögliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen Leihmutter und den Paaren, die Eltern werden wollen. Die frauenpolitische Sprecherin Kathrin Gebel sieht auch altruistische Varianten kritisch: „Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck“ verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe, so Gebel.
Die Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, plädierte für eine Legalisierung von altruistischen Leihmutterschaften in Deutschland. Das geltende pauschale Verbot sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte Brosius-Gersdorf der Zeit. „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Es gebe parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur „Miet-Mutterschaft“, schrieb der ehemalige CDU-Parteichef und Kanzlerkandidat Armin Laschet auf X, wie der Spiegel berichtet. „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen“.
Spahn war von 2018 bis 2021 Bundesgesundheitsminister – in seinen Zuständigkeitsbereich fiel damit das Embryonenschutzgesetz, in dem das Verbot von Leihmutterschaften geregelt ist. Prien zeigte sich offen dafür, das Gesetz „an der einen oder anderen Stelle“ noch einmal genauer zu betrachten und vielleicht auch das Adoptionsrecht. Dazu müsse sich die derzeit aufgeheizte Situation aber erst einmal etwas beruhigen.
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