Politik

Tarifeinheitsgesetz: Unionspolitiker fordern Streikverbot für kleine Gewerkschaften

  • Montag, 20. April 2015

Berlin – Der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Streikverbot für die kleineren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes gefordert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Wirtschaftsflügel an den Vorsitzenden der Unionsfraktion Volker Kauder geschickt hat. Im Hinblick auf das Tarifeinheitsgesetz fordern die Politiker, dass „die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags“ im Tarifeinheitsgesetz selbst geregelt und nicht in der Gesetzesbegründung versteckt werden solle.

Unionspolitiker: Gesetzentwurf ist eine Mogelpackung
Der Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes sieht vor, in Deutschland eine Tarifeinheit nach dem betriebsbe­zogenen Mehrheitsprinzip einzuführen. Zur Anwendung käme dann nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat stets bestritten, dass das Streikrecht für die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb durch die geplanten Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Der Wirtschaftsflügel der Union ist in diesem Punkt nicht nur anderer Meinung als die Ministerin, er deutet auch an, dass dieses Vorhaben im vorliegenden Gesetzentwurf bewusst nicht offen angesprochen wird und nennt dies eine „Mogelpackung“.

Die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags sei wesentlicher Regelungsgegenstand des Tarifeinheitsgesetzes – der nicht in der Begründung versteckt werden sollte, heißt es in dem Papier.  

Streikrecht in der „Daseinsvorsorge“ soll eingeschränkt werden
Zudem fordern die Unionspolitiker, dass das Streikrecht im Bereich der „Daseins­vorsorge“ eingeschränkt wird, beim Luft- und Bahnverkehr zum Beispiel, aber ebenso im Erziehungswesen, der Energie- und Wasserversorgung und der medizinischen Versor­gung. Für diese Bereiche sollen künftig „spezifische Verfahrensanforderungen“ gelten, zum Beispiel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Scheitern von Tarifverhandlungen oder die Pflicht, einen Streik vier Tage vorher anzukündigen.

„Der Ergänzungsvorschlag für die Daseinsvorsorge erfasst Streikfälle mit besonderer Breitenwirkung“, heißt es in dem Papier. „Der bisherige Gesetzentwurf bietet hierfür keine wirksame Regelung. Die Politik wäre wenig überzeugend, wenn sie den zentralen Handlungsbedarf bei einer Neu-Regelung ausblendet und sich davor scheut, das eigentliche Problem – unverhältnismäßige Streikmaßnahmen oder schon die bloße Angst vor angedrohten Streiks – beim Namen zu nennen.“

Henke: „Es geht um die Einschränkung des Streikrechts auf breiter Front“
„Das Papier macht noch deutlicher, welchen Zweck das Tarifeinheitsgesetz verfolgt“, kommentierte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. „Im Kern geht es um einen Eingriff in die Tarifautonomie freier Gewerkschaften und um eine Einschränkung des Streikrechts auf breiter Front. Das Papier des Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion widerlegt die Behauptung, das Streikrecht bliebe durch das Tarifeinheitsgesetz unangetastet. Das Gegenteil ist richtig.“

fos

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