Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherzentralen fordern Zulassungsverfahren

Berlin – Für Nahrungsergänzungsmittel sollte es staatliche Zulassungsverfahren, Positivlisten für zugesetzte Stoffe und klare Höchstmengenregelungen geben. Das haben die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute anlässlich der Vorstellung eines neuen Internetangebotes zu Nahrungsergänzungsmittel gefordert. Sie plädieren darüber hinaus für eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank sowie anbieterunabhängige Informationen über mögliche Risiken der Produkte. Für Beschwerden und unerwartete Wirkungen müsse zudem eine Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Verbraucher unkompliziert wenden können.
„Der Großteil der Bevölkerung Deutschlands ist heute mit Nährstoffen ausreichend versorgt. Dennoch wird in Deutschland jährlich mehr als eine Milliarde Euro für Nahrungsergänzungsmittel ausgegeben. Jeder dritte Befragte nimmt Nahrungsergänzungsmittel ein“, sagte Angela Clausen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, zu einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen.
Verbraucher nicht gut informiert
Sie betonte, Verbraucher würden zu wenig über diese Produkte erfahren und unterschätzten daher die Risiken. „Viele Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln Verbrauchern, sie würden ihrer Gesundheit etwas Gutes damit tun. Häufig aber sind solche Produkte Geldverschwendung, manchmal sogar gesundheitsgefährdend“, erklärte Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Er betonte, Nahrungsergänzungsmittel seien keine herkömmlichen Lebensmittel. „Wir brauchen dringend klare Regeln für sinnvolle Dosierungen und definierte Anforderungen an die Inhaltsstoffe“, sagte er. Solange es keine Regeln auf EU-Ebene gebe, seien nationale Lösungen gefragt.
Magnesiumkonzentration oft zu hoch
Die Verbraucherzentralen verwiesen heute zudem auf eine eigene Untersuchung von magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmittel hin. 64 Prozent der in einer Stichprobe untersuchten Produkte sind laut vzbv überdosiert. Je nach Magnesiumkonzentration könne es zu Nebenwirkungen wie Durchfall oder Erbrechen kommen, hieß es.
Die Verbraucherschützer ließen für einen Marktcheck insgesamt 42 Kombinationsprodukte mit Magnesium untersuchen. 27 Präparate stammten aus dem stationären Handel, also beispielsweise aus Apotheke, Supermarkt oder Drogerie. 15 weitere wurden über das Internet erworben. Bei 40 Prozent der Internetprodukte warben die Anbieter laut vzbv mit nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen.
Die Industrie forderte die Verbraucherzentralen unterdessen auf, Verbraucherverunsicherung zu vermeiden. Dazu gehöre, dass das neue Internetangebot wissenschaftsbasiert und ideologiefrei informieren müsse. Nahrungsergänzungsmittel dürften nicht pauschal verunglimpft werden. Sie seien vielmehr Lebensmittel mit dem Ziel der sinnvollen und individuellen Ernährung für jedermann, sagte Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).
Der BLL unterstützt die Forderung des vzbv nach einer Festlegung der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe. Allerdings müsse dies auf europäischer Ebene geregelt werden. Die Forderung einer Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel hält er für unsinnig und überflüssig.
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