Netzagentur lobt neue Fördermöglichkeiten in Bayern
Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat zum 1. Juli 2016 weitere Fördermöglichkeiten für anerkannte Praxisnetze geschaffen. Neben dem seit Jahresbeginn laufenden Netzaufschlag bei der Honorarverteilung stellt die KV nun weitere Gelder für Netzprojekte aus dem Strukturfonds zur Verfügung. Darüber hinaus ist ab sofort die Netz-Anerkennung für die Stufen 1 und 2 möglich.
Nach Ansicht des Vorsitzenden der Agentur deutscher Arztnetze, Veit Wambach, werden die Mittel dringend benötigt, um regionale Unterschiede bei Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit anzugehen. Neben dem positiven finanziellen Aspekt der zusätzlichen Fördermaßnahmen sieht Wambach die Wahrnehmung der Netze in Bayern gestärkt: „Die KVB geht einen weiteren Schritt auf die Netze zu und würdigt ihre Rolle bei der Sicherstellung.“
Mit der neugefassten Sicherstellungsrichtlinie kann die KVB Projekte anerkannter Praxisnetze, „die einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung leisten“, fördern. Die Antragsteller können eine Einmalzahlung von maximal 40.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist die Anerkennung nach § 87b SGB V in der Basis-Stufe. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Heimversorgung, Palliativversorgung, Begleitung der Versicherten durch die Versorgungssektoren, Telemedizin und Versorgung im ländlichen Raum. Zusätzlich kann der KV-Vorstand in Einzelfällen weitere Versorgungsbereiche benennen.
Ebenfalls mit Beginn des zweiten Halbjahrs können Praxisnetze nun auch in Bayern die Anerkennung nach Stufe 1 und 2 beantragen. Nach einem Beschluss der Vertreterversammlung wurde die Richtlinie zum 2. Juli 2016 neu gefasst. Bislang gibt es bundesweit erst sechs Netze mit Anerkennungsstufe 1 oder 2. Die KV Bayerns hat aktuell zehn Netze auf der Basis-Stufe anerkannt. Bundesweit liegt die Zahl bei 44 Praxisnetzen mit einer Anerkennung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
Erst kürzlich hatte die Agentur deutscher Arztnetze größere Handlungsspielräume gefordert. „Praxisnetze wollen verwaiste Arztsitze für die Region sichern und mit zeitgemäßen, kooperativen Konzepten betreiben, aber das ist uns rechtlich verwehrt“, sagte Geschäftsführer Markus Knöfler.
Der Agentur zufolge finanzierten sich die Netze lange selbst. Der Sprung in professionelle Strukturen sei damit selten möglich gewesen. Das verändere sich nun mit der verpflichtenden Netz-Förderung durch den Gesetzgeber und die damit verbundenen Entwicklungen in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Diese Entwicklung sieht die Agentur deutscher Arztnetze positiv, jedoch dürfe es nicht dabei bleiben: „Die Förderung ist richtig und wichtig, muss aber flächendeckend von allen KVen verbindlich geregelt werden“, sagte Knöfler. Förderung allein sei jedoch noch keine nachhaltige Finanzierung. „Wir brauchen eine gesicherte Existenz“, mahnte er.
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