Ärzteschaft

Förderung für drei weitere hausärztliche Planungsbereiche in Bayern

  • Mittwoch, 25. Januar 2017

München – Ärzte können in drei weiteren Regionen in Bayern eine Förderung der Kassen­ärztlichen Vereinigung (KV) erhalten, wenn sie dort als Hausärzte in der ambu­lan­ten Versorgung arbeiten. Die sogenannten Planungsbereiche sind Essenbach in Nieder­bayern, Hirschaid in Oberfranken und Moosburg in Oberbayern.

Durch die KV-Förderung können Hausärzte bei einer Niederlassung oder Praxisnach­be­setzung dort einen Zuschuss von bis zu 60.000 Euro erhalten. Darüber hinaus werden die Errichtung einer Filialpraxis einmalig mit bis zu 15.000 Euro und die Anstel­lung eines Arztes mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal gefördert. Ärzte, die das 63. Lebens­jahr bereits überschritten haben und aktiv nach einem Praxisnachfolger suchen, können für die Pra­xisfortführung ebenfalls eine Unterstützung von bis zu 4.500 Euro für zunächst vier Quar­tale erhalten.

Grundlage der Förderung ist eine sogenannte Sicherstellungsrichtlinie der KV. Darin sind detaillierte Fördermaßnahmen festgelegt, um es dem ärztlichen und psycho­thera­peutischen Nachwuchs zu erleichtern, sich in Bayern niederzulassen. Finanziert werden diese aus einem Geldtopf, in den KV und Krankenkassen gleichermaßen einzahlen.

Seit der Einrichtung dieses gemeinsamen Strukturfonds im Jahr 2014 haben Kranken­kassen und KV bislang knapp vier Millionen Euro in die Förderung der haus- und fach­ärztlichen Versorgung in Bayern investiert. Diese Förderprogramme haben Wirkung ge­zeigt. So konnten bereits in insgesamt 13 Planungsbereichen die Unterversorgung be­seitigt beziehungsweise die drohende Unterversorgung mit der Förderung von Nieder­lassungen und Zweigpraxen oder Anstellungsförderungen abgewendet werden.

Mitte 2016 hat die KV außerdem beschlossen, auch Eigeneinrichtungen zu betreiben, wenn die zahlreichen Fördermaßnahmen in einigen Regionen doch nicht dazu führen, dass sich dort Ärzte oder Psychotherapeuten niederlassen. Eine Eigen­ein­richtung ist eine Praxis, welche die KV selbst betreibt und der Ärzte oder Psycho­thera­peuten wie Angestellte arbeiten. Ziel ist aber, dass diese die Praxis mittelfristig über­nehmen.

hil

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