Neuausgabe der nationalen Versorgungsleitlinie zu Kreuzschmerz erschienen
Berlin – Eine vollständig überarbeitete Neuauflage der nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vorgestellt.
Ein Expertengremium aus 28 Fachgesellschaften und Organisationen hat in zweijähriger Arbeit den aktuellen Wissensstand zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz zusammengetragen und dabei die neuen Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung berücksichtigt. Kreuzschmerzen gehören zu den häufigen Volkskrankheiten und sind der häufigste Grund für Krankschreibungen.
Gegenüber der vorigen Auflage haben sich einige Änderungen ergeben:
So rät die neue NVL zur zurückhaltenden Diagnostik: Ändert sich das klinische Beschwerdebild der Patienten nicht, ist keine erneute Bildgebung nötig. Eine neue Empfehlung rät von mehrfacher Bildgebung explizit ab.
Die Rolle von psychosozialen und arbeitsplatzbezogenen Faktoren für die Entstehung und Chronifizierung von Kreuzschmerz wird in der Neuauflage stärker betont. Sie sollen von Anfang an erfragt und bei unzureichendem Therapieerfolg systematisch mit standardisierten Fragebögen erhoben werden.
Nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) sind die am ehesten empfohlenen Schmerzmittel. Unter strikten Auflagen wird der Anwendungsbereich für Opioide und Metamizol leicht erweitert. Die Anwendung von Paracetamol, zentralen Muskelrelaxanzien sowie Antidepressiva wird hingegen eingeschränkt.
Wenn Kreuzschmerzen drohen, chronisch zu werden, sprechen sich die Autoren nun deutlicher für ein frühzeitiges multidisziplinäres Assessment aus. Führen weniger intensive Therapieverfahren nicht zum Erfolg, soll dann die Behandlung innerhalb multimodaler Programme erfolgen.
Eine neue Empfehlung weist auf die zentrale Bedeutung eines Entlassungsberichts nach einem multimodalen Programm hin. Konkrete Nachsorgeempfehlungen und die weitere Behandlung sollen mit dem koordinierenden Arzt besprochen werden, um die erreichten Therapieergebnisse in den Alltag zu überführen.
Das Programm für nationale Versorgungsleitlinien tragen die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Redaktion liegt beim ÄZQ.
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