Ärzteschaft

Neue CME-Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege

  • Freitag, 3. März 2023
/picture alliance, Patrick Pleul
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Berlin – Seit Januar gelten neue gesetzliche Regeln zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege. Zwar können Vertragsärzte dank einer Übergangsvereinbarung noch bis Ende Oktober nach den alten Vorgaben verordnen, danach benötigen sie allerdings eine Genehmigung ihrer Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Dabei müssen die Antragsteller bestätigen, dass sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder tracheal­kanülierten Versicherten verfügen oder sich diese innerhalb von sechs Monaten aneignen. Dafür steht jetzt eine zertifizierte Onlinefortbildung bereit. Die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildung können bei der jeweiligen KV eingereicht werden, um die erforderlichen Kompetenzen nachzuweisen.

Die mit bis zu neun CME-Punkten zertifizierte Onlinefortbildung der KBV richtet sich insbesondere an Hausärzte, die künstlich beatmete oder trachealkanülierte Patienten versorgen. Sie setzt sich aus drei Teilen zusammen, die sich unter anderem mit Krankheitsbildern, der Beatmungsentwöhnung oder der Therapieoptimierung beschäfti­gen.

Jeder Teil besteht aus Lerninhalten und jeweils zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen. Der Zugang erfolgt über das Fortbildungsportal der KBV. Um sich anmelden zu können, muss der Praxiscomputer mit dem Sicheren Netz verbunden sein, zum Beispiel über die Telematikinfrastruktur. Die Anmeldung erfolgt mit persönlichen Login-Daten, die die KVen vergeben.

hil/sb

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