Ärzteschaft

Neue Fördermöglichkeiten für ärztliche Niederlassungen in Bayern

  • Montag, 30. Juni 2025
/everythingpossible, stock.adobe.com
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München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns informiert über neue Fördermöglichkeiten für ärztliche Niederlassungen in verschiedenen Planungsbereichen. Basis dafür sind Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

In den als unterversorgt eingestuften Landkreisen wurden die Fördersummen für die Investitionen in eine Niederlassung auf 90.000 Euro erhöht beziehungsweise neu ausgeschrieben.

Zusätzlich zur Niederlassungsförderung ist in diesen Regionen die Praxisaufbauförderung möglich, eine Art Umsatzgarantie für die ersten acht Quartale bei einer Neuniederlassung.

Die Erhöhung gilt für Hausärzte in Moosburg an der Isar sowie Kinder- und Jugendärzte im Landkreis Kronach, im Landkreis Dingolfing-Landau und im Landkreis Cham. Neue Förderprogramme wurden ausgeschrieben für HNO-Ärzte in der Kreisregion Memmingen/Unterallgäu und im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.

Außerdem gibt es eine neue Förderung für Hausärzte in Scheinfeld, für Hautärzte im Landkreis Tirschenreuth und für Kinder- und Jugendärzte in der Kreisregion Straubing/Straubing-Bogen, im Landkreis Freising und im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.

In den als drohend unterversorgt eingestuften Planungsbereichen beträgt die Förderung für eine Niederlassung beziehungsweise Praxisnachbesetzung 60.000 Euro.

In allen genannten Regionen gibt es auch Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer Filiale, die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe, Praxisfortführungen nach dem 63. Lebensjahr sowie die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe.

Für HNO-Ärzte gibt es zusätzlich die Möglichkeit, im Landkreis Haßberge eine Praxis mit der KV zusammen aufzubauen, zuerst im Anstellungsverhältnis zu arbeiten und nach zwei Jahren die Praxis zu übernehmen.

hil

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